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BAG·10 AZR 584/12·13.11.2013

Revision gegen Urteil des LAG Düsseldorf zurückgewiesen; Klägerin trägt Kosten

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtRechtsmittelrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin ließ Revision beim Bundesarbeitsgericht einlegen; das BAG wies die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf zurück. Die Parteien verzichteten nach § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen. Das Gericht traf eine Kostenentscheidung zugunsten der unterliegenden Partei.

Ausgang: Revision der Klägerin gegen das Urteil des LAG Düsseldorf wurde zurückgewiesen; Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird die Revision zurückgewiesen, bleibt der Tenor der angefochtenen Entscheidung bestehen und das Rechtsmittel hat keinen Erfolg.

2

Die Kosten des Revisionsverfahrens sind von der unterliegenden Partei zu tragen, soweit das Gericht nichts Abweichendes bestimmt.

3

Die Parteien können nach § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; in diesem Fall kann das Gericht die Veröffentlichung auf den Tenor beschränken.

Relevante Normen
§ 313a ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Düsseldorf, 10. August 2011, Az: 8 Ca 2121/11, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 3. Mai 2012, Az: 15 Sa 1203/11, Urteil

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. Mai 2012 - 15 Sa 1203/11 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Sonstlt

1

Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.

Mikosch Mestwerdt Schmitz-Scholemann R. Baschnagel Ulrich Petri