Themis
Anmelden
BAG·10 AZR 536/12·13.11.2013

Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Kostenentscheidung zu Lasten der Klägerin

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtRechtsmittelverfahren (Revision)Abgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin hatte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf eingelegt. Das Bundesarbeitsgericht wies die Revision zurück und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz. Die Parteien hatten gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet. Die Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Ausgang: Revision der Klägerin gegen das Urteil des LAG Düsseldorf wird zurückgewiesen; Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird gemäß § 313a ZPO von der Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen durch Parteien und Gericht abgesehen, ergeht das Urteil ohne gesonderte, ausführliche Wiedergabe von Tatbestand und Entscheidungsgründen.

2

Die Zurückweisung einer Revision führt grundsätzlich zur Kostentragungspflicht des unterliegenden Revisionsklägers für das Revisionsverfahren.

3

Die Zurückweisung der Revision durch das Revisionsgericht bestätigt die Entscheidung der Vorinstanz und beendet das Rechtsmittelverfahren insoweit.

4

Die Kostenentscheidung ist Bestandteil des Urteils und richtet sich nach den prozessualen Erfolgsaussichten der Parteien.

Relevante Normen
§ 313a ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Düsseldorf, 26. August 2011, Az: 9 Ca 2124/11, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 3. Mai 2012, Az: 15 Sa 1154/11, Urteil

Tenor

1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 3. Mai 2012 - 15 Sa 1154/11 - wird zurückgewiesen.

2. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.

Sonstlt

1

Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichtet.

Mikosch Mestwerdt Schmitz-Scholemann R. Baschnagel Petri