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BAG·10 AZR 384/11·11.07.2012

Revision der Beklagten gegen LAG-Urteil zurückgewiesen (10 AZR 384/11)

ArbeitsrechtRechtsmittelrecht im ArbeitsrechtKostenrecht/ProzessrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Beklagte führte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen (3 Sa 1873/10). Das Bundesarbeitsgericht weist die Revision zurück und bestätigt damit die Entscheidung der Vorinstanzen. Die Parteien hatten gemäß § 313a ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet. Die Kosten der Revision trägt die unterlegene Beklagte.

Ausgang: Revision der Beklagten gegen das Urteil des LAG Niedersachsen zurückgewiesen; Beklagte trägt die Kosten der Revision.

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Zurückweisung der Revision durch das Revisionsgericht bestätigt die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entscheidung der Vorinstanzen und führt zur Bestätigung deren Bindungswirkung.

2

Die unterlegene Partei hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen, soweit das Gericht dies im Tenor anordnet.

3

Einvernehmlicher Verzicht der Parteien auf Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen nach § 313a ZPO rechtfertigt, dass das Gericht auf die Wiedergabe dieser Teile im veröffentlichten Urteil verzichtet.

Relevante Normen
§ 313a ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Oldenburg (Oldenburg), 18. November 2010, Az: 7 Ca 205/10, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Niedersachsen, 19. April 2011, Az: 3 Sa 1873/10, Urteil

Tenor

1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. April 2011 - 3 Sa 1873/10 - wird zurückgewiesen.

2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.

Sonstlt

Die Parteien haben gemäß § 313a ZPO auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet.

Mikosch Mestwerdt Schmitz-Scholemann Rigo Züfle A. Effenberger