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BAG·1 AZR 567/15·24.04.2018

Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Kläger trägt Kosten

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtRechtsmittelverfahrenAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg (11 Sa 82/14) wurde vom Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen; der Kläger wurde mit den Kosten belastet. Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe gemäß § 313a ZPO verzichtet. Das Gericht erließ daraufhin das Urteil ohne weitere Ausführungen zu Tatbestand und Entscheidungsgründen.

Ausgang: Revision des Klägers gegen das Urteil des LAG als unbegründet abgewiesen; Kläger trägt die Kosten.

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei Zurückweisung eines Rechtsmittels durch Urteil hat das unterliegende Rechtsmittelführer die Kosten des Verfahrens zu tragen, soweit das Gericht dies anordnet.

2

Parteien können gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; das Gericht kann daraufhin ein verkürztes Urteil erlassen.

3

Das Bundesarbeitsgericht entscheidet über Revisionen gegen Urteile der Landesarbeitsgerichte; ist die Revision unbegründet, wird sie durch Urteil abgewiesen.

Relevante Normen
§ 313a ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Freiburg (Breisgau), 21. November 2014, Az: 10 Ca 39/14, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 23. Juni 2015, Az: 11 Sa 82/14, Urteil

Tenor

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 - 11 Sa 82/14 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Sonstlt

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

Schmidt Treber K. Schmidt Hayen Fritz