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BAG·1 AZR 554/15·24.04.2018

Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Klägerin trägt Kosten

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtRechtsmittelverfahrenAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin legte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg ein. Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision zurückgewiesen und die Klägerin zur Tragung der Kosten verurteilt. Die Parteien verzichteten gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen; der Tenor enthält keine weiteren Ausführungen.

Ausgang: Revision der Klägerin gegen das Urteil des LAG als unbegründet abgewiesen; Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei Zurückweisung der Revision durch das BAG bleibt das angefochtene Urteil der Vorinstanz bestätigt.

2

Die Kosten des Revisionsverfahrens sind von der unterliegenden Partei zu tragen, soweit das Gericht dies im Tenor anordnet.

3

Die Parteien können auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; ein solcher Verzicht wird vom Gericht im Urteil vermerkt.

Relevante Normen
§ 313a ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Freiburg (Breisgau), 21. November 2014, Az: 10 Ca 54/14, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 23. Juni 2015, Az: 10 Sa 65/14, Urteil

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 - 10 Sa 65/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Sonstlt

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

Schmidt Treber K. Schmidt Hayen Fritz