Revision gegen LAG-Urteil zurückgewiesen; Klägerin trägt Kosten
KI-Zusammenfassung
Die Klägerin legte Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg ein. Das Bundesarbeitsgericht hat die Revision zurückgewiesen und die Klägerin zur Tragung der Kosten verurteilt. Die Parteien verzichteten gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen; der Tenor enthält keine weiteren Ausführungen.
Ausgang: Revision der Klägerin gegen das Urteil des LAG als unbegründet abgewiesen; Klägerin trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Abstrakte Rechtssätze
Bei Zurückweisung der Revision durch das BAG bleibt das angefochtene Urteil der Vorinstanz bestätigt.
Die Kosten des Revisionsverfahrens sind von der unterliegenden Partei zu tragen, soweit das Gericht dies im Tenor anordnet.
Die Parteien können auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; ein solcher Verzicht wird vom Gericht im Urteil vermerkt.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Freiburg (Breisgau), 21. November 2014, Az: 10 Ca 54/14, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 23. Juni 2015, Az: 10 Sa 65/14, Urteil
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 - 10 Sa 65/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Sonstlt
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Schmidt Treber K. Schmidt Hayen Fritz