BAG-Urteil: Revision der Klägerin gegen LAG-Urteil zurückgewiesen
KI-Zusammenfassung
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg wurde vom Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen; die Klägerin trägt die Kosten. Die Parteien haben auf Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen gemäß § 313a ZPO verzichtet, weshalb der Entscheidungsgrund nur im Tenor wiedergegeben ist. Weitergehende Entscheidungsgründe fehlen in der Verfügung.
Ausgang: Revision der Klägerin gegen das Urteil des LAG zurückgewiesen; Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Abstrakte Rechtssätze
Wird die Revision zurückgewiesen, bleibt das Urteil der Vorinstanz in vollem Umfang wirksam.
Parteien können gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; die Entscheidung kann daraufhin auf den Tenor beschränkt werden.
Bei Zurückweisung der Revision kann das Gericht die unterlegene Partei zur Tragung der Kosten des Revisionsverfahrens verpflichten.
Vorinstanzen
vorgehend ArbG Freiburg (Breisgau), 21. November 2014, Az: 10 Ca 63/14, Urteil
vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 23. Juni 2015, Az: 22 Sa 63/14, Urteil
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 - 22 Sa 63/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Sonstlt
Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).
Schmidt Treber K. Schmidt Hayen Fritz