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BAG·1 AZR 551/15·24.04.2018

BAG-Urteil: Revision der Klägerin gegen LAG-Urteil zurückgewiesen

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtRechtsmittelrecht (Revision)Abgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg wurde vom Bundesarbeitsgericht zurückgewiesen; die Klägerin trägt die Kosten. Die Parteien haben auf Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen gemäß § 313a ZPO verzichtet, weshalb der Entscheidungsgrund nur im Tenor wiedergegeben ist. Weitergehende Entscheidungsgründe fehlen in der Verfügung.

Ausgang: Revision der Klägerin gegen das Urteil des LAG zurückgewiesen; Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird die Revision zurückgewiesen, bleibt das Urteil der Vorinstanz in vollem Umfang wirksam.

2

Parteien können gemäß § 313a ZPO auf die Darstellung von Tatbestand und Entscheidungsgründen verzichten; die Entscheidung kann daraufhin auf den Tenor beschränkt werden.

3

Bei Zurückweisung der Revision kann das Gericht die unterlegene Partei zur Tragung der Kosten des Revisionsverfahrens verpflichten.

Relevante Normen
§ 313a ZPO

Vorinstanzen

vorgehend ArbG Freiburg (Breisgau), 21. November 2014, Az: 10 Ca 63/14, Urteil

vorgehend Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 23. Juni 2015, Az: 22 Sa 63/14, Urteil

Tenor

Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 23. Juni 2015 - 22 Sa 63/14 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Sonstlt

1

Die Parteien haben auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 313a ZPO).

Schmidt Treber K. Schmidt Hayen Fritz