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ArbG·9 Ca 1812/22·07.06.2022

Wert des Streitgegenstandes, Beschlüsse, Verfahren, Tenor, Nürnberg

ArbeitsrechtStreitwertfestsetzungKostenrechtSonstig

KI-Zusammenfassung

Das Arbeitsgericht hat den Wert des Streitgegenstandes für das Verfahren auf 17.800,00 € und für einen Vergleich auf 4.895,00 € festgesetzt. Gegenstand der Entscheidung ist die Bemessung des Streitwerts zur Grundlage von Gebühren- und Kostenberechnungen. Die Festsetzung erfolgte durch Beschluss und dokumentiert die unterschiedlichen Verfahrens- und Vergleichswerte.

Ausgang: Festsetzung des Streitwerts: 17.800 € für das Verfahren und 4.895 € für den Vergleich (Beschluss)

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Arbeitsgericht setzt den Wert des Streitgegenstandes für das Verfahren durch Beschluss fest.

2

Für einen Vergleich kann das Gericht einen von dem Verfahrenswert abweichenden Vergleichswert bestimmen.

3

Die Festsetzung des Verfahrenswertes und des Vergleichswertes ist maßgeblich für die Berechnung von Gerichtsgebühren und sonstigen Kostenfolgen.

4

Die Festsetzung des Streitwerts wird in einem Beschluss getroffen und in der Verfahrensakte niedergelegt.

Tenor

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf 17.800,00 €, für den Vergleich auf 4.895,00 € festgesetzt.