Wert des Streitgegenstandes, Beschlüsse, Verfahren, Tenor, Nürnberg
KI-Zusammenfassung
Das Arbeitsgericht hat den Wert des Streitgegenstandes für das Verfahren auf 17.800,00 € und für einen Vergleich auf 4.895,00 € festgesetzt. Gegenstand der Entscheidung ist die Bemessung des Streitwerts zur Grundlage von Gebühren- und Kostenberechnungen. Die Festsetzung erfolgte durch Beschluss und dokumentiert die unterschiedlichen Verfahrens- und Vergleichswerte.
Ausgang: Festsetzung des Streitwerts: 17.800 € für das Verfahren und 4.895 € für den Vergleich (Beschluss)
Abstrakte Rechtssätze
Das Arbeitsgericht setzt den Wert des Streitgegenstandes für das Verfahren durch Beschluss fest.
Für einen Vergleich kann das Gericht einen von dem Verfahrenswert abweichenden Vergleichswert bestimmen.
Die Festsetzung des Verfahrenswertes und des Vergleichswertes ist maßgeblich für die Berechnung von Gerichtsgebühren und sonstigen Kostenfolgen.
Die Festsetzung des Streitwerts wird in einem Beschluss getroffen und in der Verfahrensakte niedergelegt.
Tenor
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf 17.800,00 €, für den Vergleich auf 4.895,00 € festgesetzt.