Verfahren, Vergleich, Wert, festgesetzt, Streitgegenstandes, Wert des Streitgegenstandes
KI-Zusammenfassung
Das ArbG hat per Beschluss den Streitwert des Verfahrens auf 33.500,00 € und den Wert des Vergleichs auf 45.423,00 € festgesetzt. Damit wurde der Verfahrenswert und ein abweichender Vergleichswert gesondert bestimmt. Die Entscheidung betrifft ausschließlich die prozessuale Feststellung des Streitwerts. Weitergehende Entscheidungsgründe sind im Tenor nicht angegeben.
Ausgang: Streitwert für das Verfahren und für den Vergleich durch Beschluss festgesetzt (33.500 € bzw. 45.423 €)
Abstrakte Rechtssätze
Das Gericht setzt den Wert des Streitgegenstandes für das Verfahren durch Beschluss fest.
Für einen Vergleich kann das Gericht einen von dem Verfahrenswert abweichenden Streitwert gesondert festlegen.
Die Streitwertfestsetzung durch das Gericht bestimmt den maßgeblichen Wert für die Berechnung von Gerichts- und Verfahrenskosten.
Tenor
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf 33.500,00 € und für den Vergleich auf 45.423,00 € festgesetzt.