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ArbG·3 Ca 210/24·02.07.2024

Streitwertbemessung für die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes

VerfahrensrechtStreitwertbemessungArbeitsprozessrechtSonstig

KI-Zusammenfassung

Das Arbeitsgericht legt den Streitwert für eine Klage auf Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes fest. Der Senat bestimmt den Verfahrenswert auf 4.020,00 € (ein Brutto-Monatsgehalt) und den Vergleichswert auf 16.080,00 € (vierfacher Monatswert). Entscheidung begründet sich mit dem wirtschaftlichen Interesse und der Vergleichsbedeutung.

Ausgang: Streitwert für das Verfahren auf 4.020,00 € und für den Vergleich auf 16.080,00 € festgesetzt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei einer Klage auf Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes kann der Streitwert nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers bemessen werden; als geeignete Bemessungsgrundlage kommt regelmäßig ein Brutto-Monatsgehalt in Betracht.

2

Für die Festsetzung eines Vergleichswerts darf das Gericht ein höheres Vielfaches des monatlichen Streitwerts ansetzen, um den Wert eines möglichen Vergleichs und die Verhandlungsbedeutung abzubilden.

3

Die Bemessung des Streitwerts ist durch das Gericht im Streitwertbeschluss darzustellen und orientiert sich am Umfang des geltend gemachten Anspruchs sowie an den mit der begehrten Maßnahme verbundenen wirtschaftlichen Folgen.

4

Die Höhe des festgesetzten Streitwerts beeinflusst diegerichtlichen Gebühren und die prozessualen Kostenfolgen und ist daher für die Verfahrensführung relevant.

Relevante Normen
§ RVG § 23 Abs. 1§ ZPO § 3

Leitsatz

Der Streitwert für die Zuweisung eines anderen Arbeitsplatzes beträgt ein Brutto-Monatsgehalt. (redaktioneller Leitsatz)

Tenor

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf 4.020,00 € und für den Vergleich auf 16.080,00 € festgesetzt.