Streitwert, Vergleichswert, Beschlüsse, Verfahren, Tenor, Nürnberg
KI-Zusammenfassung
Das Arbeitsgericht hat im Beschluss den Streitwert des Verfahrens auf 67.133,90 € und den überschießenden Vergleichswert auf 20.000 € festgesetzt. Der Beschluss bestimmt damit die Bemessungsgrundlage für Gebühren und Kostensätze im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Detaillierte Entscheidungsgründe sind im vorliegenden Auszug nicht enthalten. Die Festsetzung dient der Abgrenzung kostenrechtlicher Ansprüche.
Ausgang: Streitwertfestsetzung: Streitwert 67.133,90 €, überschießender Vergleichswert 20.000 € festgesetzt.
Abstrakte Rechtssätze
Das Gericht kann den Streitwert eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens durch Beschluss festsetzen.
Für denjenigen Teil eines Vergleichs, der den nach Klage oder Antrag bemessenen Streitwert übersteigt, ist ein überschießender Vergleichswert gesondert festzusetzen.
Die Festsetzung von Streit- und Vergleichswerten bildet die Grundlage für die Bemessung von Gerichts- und Anwaltsgebühren.
Tenor
Der Streitwert wird für das Verfahren auf 67.133,90 €, der überschießende Vergleichswert auf 20.000,- € festgesetzt.