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ArbG·12 Ca 6396/20·24.02.2022

Streitwert, Vergleichswert, Beschlüsse, Verfahren, Tenor, Nürnberg

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtKostenrechtSonstig

KI-Zusammenfassung

Das Arbeitsgericht hat im Beschluss den Streitwert des Verfahrens auf 67.133,90 € und den überschießenden Vergleichswert auf 20.000 € festgesetzt. Der Beschluss bestimmt damit die Bemessungsgrundlage für Gebühren und Kostensätze im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Detaillierte Entscheidungsgründe sind im vorliegenden Auszug nicht enthalten. Die Festsetzung dient der Abgrenzung kostenrechtlicher Ansprüche.

Ausgang: Streitwertfestsetzung: Streitwert 67.133,90 €, überschießender Vergleichswert 20.000 € festgesetzt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Gericht kann den Streitwert eines arbeitsgerichtlichen Verfahrens durch Beschluss festsetzen.

2

Für denjenigen Teil eines Vergleichs, der den nach Klage oder Antrag bemessenen Streitwert übersteigt, ist ein überschießender Vergleichswert gesondert festzusetzen.

3

Die Festsetzung von Streit- und Vergleichswerten bildet die Grundlage für die Bemessung von Gerichts- und Anwaltsgebühren.

Tenor

Der Streitwert wird für das Verfahren auf 67.133,90 €, der überschießende Vergleichswert auf 20.000,- € festgesetzt.