Streitwertfestsetzung
KI-Zusammenfassung
Das Arbeitsgericht hat im Beschluss den Streitwert des Verfahrens auf 5.138,48 € festgesetzt. Gegenstand des Beschlusses war die formelle Bestimmung des Verfahrenswerts zur Grundlage der Kosten- und Gebührenberechnung. Mit der Festsetzung trifft das Gericht die verwaltungsrechtliche Maßnahme zur Ermittlung der verfahrensrelevanten Bemessungsgrundlage.
Ausgang: Beschluss des Arbeitsgerichts: Festsetzung des Streitwerts auf 5.138,48 €
Abstrakte Rechtssätze
Das Gericht kann den Wert des Streitgegenstandes durch Beschluss bestimmen.
Der festgesetzte Streitwert bildet die maßgebliche Grundlage für die Berechnung von Gerichtsgebühren und sonstigen prozessualen Kosten.
Die Festsetzung des Streitwerts erfolgt nach dem wirtschaftlichen Interesse bzw. dem Umfang des geltend gemachten Anspruchs.
Eine Streitwertfestsetzung ist verfahrensbegleitend und hat unmittelbare Wirkung für die Kostenbemessung im Verfahren.
Zitiert von (1)
1 neutral
Tenor
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.138,48 € festgesetzt.