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ArbG·12 Ca 5096/21·21.11.2022

Streitwertfestsetzung

VerfahrensrechtKostenrechtZivilprozessrechtSonstig

KI-Zusammenfassung

Das Arbeitsgericht hat im Beschluss den Streitwert des Verfahrens auf 5.138,48 € festgesetzt. Gegenstand des Beschlusses war die formelle Bestimmung des Verfahrenswerts zur Grundlage der Kosten- und Gebührenberechnung. Mit der Festsetzung trifft das Gericht die verwaltungsrechtliche Maßnahme zur Ermittlung der verfahrensrelevanten Bemessungsgrundlage.

Ausgang: Beschluss des Arbeitsgerichts: Festsetzung des Streitwerts auf 5.138,48 €

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Gericht kann den Wert des Streitgegenstandes durch Beschluss bestimmen.

2

Der festgesetzte Streitwert bildet die maßgebliche Grundlage für die Berechnung von Gerichtsgebühren und sonstigen prozessualen Kosten.

3

Die Festsetzung des Streitwerts erfolgt nach dem wirtschaftlichen Interesse bzw. dem Umfang des geltend gemachten Anspruchs.

4

Eine Streitwertfestsetzung ist verfahrensbegleitend und hat unmittelbare Wirkung für die Kostenbemessung im Verfahren.

Zitiert von (1)

1 neutral

Tenor

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.138,48 € festgesetzt.