Themis
Anmelden
ArbG·12 Ca 2741/21·20.07.2021

Verfahren, Wert, Vergleichswert, festgesetzt, Streitgegenstandes, Wert des Streitgegenstandes

VerfahrensrechtZivilprozessrechtStreitwertfestsetzungSonstig

KI-Zusammenfassung

Das ArbG hat im Beschluss vom 20.07.2021 den Streitwert für das Verfahren auf 11.931,00 € festgesetzt und den überschießenden Vergleichswert auf 8.798,79 € bestimmt. Gegenstand des Beschlusses war ausschließlich die Wertermittlung; der Tenor enthält keine weitergehenden Sachverhaltsausführungen. Die Entscheidung regelt die prozessuale Wertfeststellung für nachfolgende Verfahrensfolgen.

Ausgang: Festsetzung des Streitwerts für das Verfahren auf 11.931,00 € und des überschießenden Vergleichswerts auf 8.798,79 €

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Gericht kann den Wert des Streitgegenstandes für das Verfahren durch Beschluss festsetzen.

2

Bei Abschluss eines Vergleichs kann das Gericht einen überschießenden Vergleichswert gesondert feststellen.

3

Die Festsetzung des Streitwertes bemisst sich nach dem Umfang und der Streitigkeit der geltend gemachten Ansprüche.

4

Die im Beschluss festgestellten Werte sind für prozessuale Folgewirkungen, insbesondere für Gebühren- und Kostenberechnungen, maßgeblich.

Tenor

Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf 11.931,00 €, der überschießende Vergleichswert auf 8.798,79 € festgesetzt.