Berichtigungsbeschluss: Verweisung an Landgericht Wuppertal wegen Übertragungsfehlers
KI-Zusammenfassung
Das Arbeitsgericht Wuppertal berichtigt im Einvernehmen mit den Parteien einen Beschluss vom 12.07.2023 wegen eines Übertragungsfehlers. Ziffer 2 des Tenors wird dahin gehend geändert, dass der Rechtsstreit an das Landgericht Wuppertal verwiesen wird. Die Berichtigung stellt einen bloßen Formfehlerausgleich dar und enthält keine inhaltliche Neubeurteilung des Rechtsstreits.
Ausgang: Beschluss vom 12.07.2023 wegen Übertragungsfehlers im Einvernehmen mit den Parteien berichtigt; Rechtsstreit an Landgericht Wuppertal verwiesen
Abstrakte Rechtssätze
Ein Berichtigungsbeschluss dient der Korrektur von Schreib- oder Übertragungsfehlern in gerichtlichen Entscheidungen.
Ein Berichtigungsbeschluss kann im Einvernehmen mit den Parteien erfolgen, soweit die Korrektur offenkundiger Fehler und nicht eine inhaltliche Neubescheidung zum Gegenstand hat.
Die Berichtigung beschränkt sich auf die Klarstellung oder Richtigstellung der bisherigen Entscheidung und ersetzt keine materielle Neubeurteilung des Streitstoffs.
Durch eine berichtigte Tenorformulierung kann die Verweisung eines Rechtsstreits an ein anderes Gericht wirksam hergestellt werden, wenn die Änderung einen reinen Übertragungsfehler behebt.
Tenor
wird der Beschluss vom 12.07.2023 wegen eines Übertragungsfehlers im Einvernehmen mit den Parteien dahingehend berichtigt, dass Ziffer 2 lautet: „Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Wuppertal verwiesen.“
Rubrum
| 7 Ca 530/23 | ![]() | |
| Arbeitsgericht Wuppertal Beschluss In dem Rechtsstreit | ||
P., T. b, H.
Kläger
Prozessbevollmächtigte
Rechtsanwälte C., D., W.
gegen
X., vertreten durch den Geschäftsführer , B., K.
Beklagte
Prozessbevollmächtigte
Rechtsanwälte Z., M., O.
wird der Beschluss vom 12.07.2023 wegen eines Übertragungsfehlers im Einvernehmen mit den Parteien dahingehend berichtigt, dass Ziffer 2 lautet: „Der Rechtsstreit wird an das Landgericht Wuppertal verwiesen.“
Wuppertal, den 08.09.2023
K.
