Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil: Zahlung von 4.165,31 EUR und Kostenentscheidung
KI-Zusammenfassung
Das Arbeitsgericht Münster verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 4.165,31 EUR netto an den Kläger im Teilanerkenntnis- und Schlussurteil. Das Urteil enthält im Teilanerkenntnis nur den Tenor; weitere Entscheidungsgründe sind nicht wiedergegeben. Die Kosten des Teilanerkenntnisurteils trägt die Beklagte, der Streitwert wird auf 4.165,31 EUR festgesetzt.
Ausgang: Klage des Klägers auf Zahlung in Höhe von 4.165,31 EUR stattgegeben; Kosten dem Beklagten auferlegt; Streitwert festgesetzt.
Abstrakte Rechtssätze
Ein Teilanerkenntnisurteil kann den Zahlungsanspruch des Klägers durch Tenor feststellen und eine vollstreckbare Zahlungsentscheidung treffen.
Die Kosten eines Teilanerkenntnisurteils können der unterliegenden Partei auferlegt werden und sind im Tenor anzuordnen.
Der Streitwert für ein Teilanerkenntnisurteil kann vom Gericht auf den im Tenor festgesetzten Zahlungsbetrag festgesetzt werden.
Wenn im veröffentlichten Teilanerkenntnisurteil nur der Tenor angegeben ist, beschränkt sich die öffentliche Bekanntgabe der Entscheidung auf diesen formellen Inhalt.
Tenor
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.165,31 EUR netto zu zahlen.
2. Die Kosten des Teilanerkenntnisurteils trägt der Beklagte zu 2).
3. Der Streitwert wird für dieses Teilanerkenntnisurteil auf 4.165,31 EUR festgesetzt.
Rubrum
Hinweis:
Im Teilanerkenntnisurteil ist nur der Tenor angegeben.
Schlussurteil ist ebenfalls unter dem 22.04.2004 in NRWE eingestellt.