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Arbeitsgericht Köln·3 Ca 1845/15·18.08.2015

Klageabweisung vor dem Arbeitsgericht; Berufung gesondert zugelassen (36.700 €)

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtArbeitsprozessrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Das Arbeitsgericht Köln weist die Klage der Klägerin vollständig ab und verurteilt sie zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits. Gleichzeitig wird die Berufung gegen das Urteil gesondert zugelassen; die Entscheidungsgründe sind im vorliegenden Auszug nicht enthalten. Der Streitwert wird mit 36.700 € festgesetzt.

Ausgang: Klage der Klägerin wird abgewiesen; Kosten trägt die Klägerin; Berufung gesondert zugelassen

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei vollständiger Abweisung der Klage trifft das Gericht regelmäßig eine Kostenentscheidung zugunsten der obsiegenden Partei und auferlegt der unterliegenden Partei die Kosten des Rechtsstreits.

2

Das Arbeitsgericht kann die Berufung gegen sein Urteil gesondert zulassen, sodass trotz Klageabweisung ein Rechtsmittel eingelegt werden kann.

3

Der Streitwert ist durch das Gericht zur Bemessung von Gebühren und zur Angabe im Urteil festzusetzen.

4

Aus dem reinen Tenor eines Urteils lassen sich ohne die Entscheidungsgründe keine weitergehenden materiell-rechtlichen Feststellungen über den Anlass oder die Begründung der Abweisung ableiten.

Zitiert von (2)

2 neutral

Vorinstanzen

Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 129/16 [NACHINSTANZ]

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3. Die Berufung wird gesondert zugelassen.

4. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 36.700 €.