Klageabweisung vor dem Arbeitsgericht; Berufung gesondert zugelassen (36.700 €)
KI-Zusammenfassung
Das Arbeitsgericht Köln weist die Klage der Klägerin vollständig ab und verurteilt sie zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits. Gleichzeitig wird die Berufung gegen das Urteil gesondert zugelassen; die Entscheidungsgründe sind im vorliegenden Auszug nicht enthalten. Der Streitwert wird mit 36.700 € festgesetzt.
Ausgang: Klage der Klägerin wird abgewiesen; Kosten trägt die Klägerin; Berufung gesondert zugelassen
Abstrakte Rechtssätze
Bei vollständiger Abweisung der Klage trifft das Gericht regelmäßig eine Kostenentscheidung zugunsten der obsiegenden Partei und auferlegt der unterliegenden Partei die Kosten des Rechtsstreits.
Das Arbeitsgericht kann die Berufung gegen sein Urteil gesondert zulassen, sodass trotz Klageabweisung ein Rechtsmittel eingelegt werden kann.
Der Streitwert ist durch das Gericht zur Bemessung von Gebühren und zur Angabe im Urteil festzusetzen.
Aus dem reinen Tenor eines Urteils lassen sich ohne die Entscheidungsgründe keine weitergehenden materiell-rechtlichen Feststellungen über den Anlass oder die Begründung der Abweisung ableiten.
Zitiert von (2)
2 neutral
Vorinstanzen
Landesarbeitsgericht Köln, 7 Sa 129/16 [NACHINSTANZ]
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
3. Die Berufung wird gesondert zugelassen.
4. Der Wert des Streitgegenstandes beträgt 36.700 €.