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Arbeitsgericht Detmold·3 BV 28/14·10.05.2016

Feststellung der Zulässigkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats

ArbeitsrechtBetriebsverfassungsrechtKonzernbetriebsratTeilweise stattgegeben

KI-Zusammenfassung

Das Arbeitsgericht Detmold stellt fest, dass die Errichtung eines Konzernbetriebsrats für die privatrechtlich organisierten Unternehmen des Kreises M, an denen dieser mehrheitlich beteiligt ist, am 13.07.2015 zulässig war. Weitergehende Anträge und Wideranträge werden abgewiesen. Die Entscheidung beruht auf der Prüfung der Beteiligungs- und Organisationsverhältnisse zum maßgeblichen Zeitpunkt.

Ausgang: Feststellung der Zulässigkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats stattgegeben; übrige Anträge und Wideranträge abgewiesen

Abstrakte Rechtssätze

1

Die gerichtliche Feststellung der Zulässigkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats ist zulässig; das Gericht kann feststellen, dass die Errichtung zu einem konkreten Zeitpunkt rechtlich zulässig war.

2

Ein Konzernbetriebsrat kann auch für privatrechtlich organisierte Unternehmen eines kommunalen Trägers errichtet werden, wenn der Träger an diesen Unternehmen mehrheitlich beteiligt ist und die Voraussetzungen des Betriebsverfassungsrechts vorliegen.

3

Die Beurteilung der Zulässigkeit eines Konzernbetriebsrats richtet sich nach den tatsächlichen Beteiligungs‑ und Organisationsverhältnissen zum maßgeblichen Zeitpunkt.

4

Soweit Anträge keine für die Zulässigkeit der Konzernratsbildung relevanten Umstände darlegen, sind sie abzuweisen.

Zitiert von (1)

1 neutral

Relevante Normen
§ 130 BetrVG

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Errichtung eines Konzernbetriebsrates für die privatrechtlich organisierten Unternehmen des Kreises M, an welchen er mehrheitlich beteiligt ist, am 13.07.2015 zulässig war.

Im Übrigen werden die Anträge abgewiesen.

Die Wideranträge werden abgewiesen.