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Arbeitsgericht Aachen·3 Ca 1121/23·13.09.2023

Versäumnisurteil des ArbG Aachen: Klage abgewiesen, Kläger trägt Kosten

ArbeitsrechtIndividualarbeitsrechtVerfahrensrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Das Arbeitsgericht Aachen hat in einem Versäumnisurteil die Klage des Klägers abgewiesen. Der Kläger wurde zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verpflichtet; der Streitwert wurde auf 174.005,45 € festgesetzt. Aus dem verfügbaren Tenor gehen die konkreten Entscheidungsgründe nicht hervor. Weitergehende Begründungen sind der Urteilsbegründung zu entnehmen.

Ausgang: Klage des Klägers abgewiesen; Kläger trägt die Kosten; Streitwert auf 174.005,45 € festgesetzt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Wird die Klage abgewiesen, hat regelmäßig die unterlegene Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

2

Das Gericht legt zur Bemessung der Kosten den Streitwert fest; dieser ist im Urteilsspruch anzugeben.

3

Ein Versäumnisurteil kann als abschließende prozessuale Entscheidung ergehen und den Rechtsstreit ohne weitergehende prozessuale Fortführung beenden.

4

Der Tenor eines Urteils gibt das entscheidende Ergebnis von Klageabweisung, Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung wieder; die rechtsgestaltenden und tatsächlichen Erwägungen sind in der Begründung niedergelegt.

Vorinstanzen

Arbeitsgericht Aachen, 3 Ca 1121/23

Landesarbeitsgericht Köln, 5 Sa 658/23 [NACHINSTANZ]

Tenor

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 174.005,45 € festgesetzt.