Zahlungsurteil: Beklagter zur Zahlung von 382,64 € nebst Zinsen und Anwaltskosten verurteilt
KI-Zusammenfassung
Die Klägerin erhob eine Zahlungsklage; das Amtsgericht Wuppertal verurteilte den Beklagten zur Zahlung von 382,64 € zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.01.2005 sowie zur Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten von 40,95 €. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ausgang: Zahlungsklage der Klägerin in Höhe von 382,64 € nebst Zinsen und Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten stattgegeben; Kosten dem Beklagten auferlegt; Urteil vorläufig vollstreckbar.
Abstrakte Rechtssätze
Bei einer erfolgreichen Zahlungsklage kann das Gericht die Hauptforderung nebst Verzugszinsen ab einem konkret bezeichneten Datum zusprechen.
Neben der Hauptforderung können dem Obsiegenden auch außergerichtliche Rechtsanwaltskosten zugesprochen werden, soweit sie erstattungsfähig sind.
Die Kosten des Rechtsstreits werden regelmäßig der unterliegenden Partei auferlegt.
Ein Gericht kann das Urteil als vorläufig vollstreckbar erklären, sodass die Vollstreckung trotz anhängiger Rechtsmittel ermöglicht wird.
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt,
an die Klägerin 382,64 € (i.W.: dreihundertzweiundachtzig 64/100 Euro) zzgl. Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 06.01.2005 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 40,95 € zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Rubrum
Streitwert: 382,64 EUR.