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Amtsgericht Witten·2 C 992/09·12.10.2009

Zahlungsurteil: Beklagter zur Zahlung von 1.289,00 € nebst Zinsen verurteilt

ZivilrechtSchuldrechtZivilprozessrechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin forderte Zahlung von 1.289,00 €, was das Amtsgericht Witten mit Urteil vom 13.10.2009 vollumfänglich stattgab. Der Beklagte wurde zur Zahlung des Betrags nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.09.2009 verurteilt. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Streitwert wurde auf 1.289,00 € festgesetzt.

Ausgang: Klage auf Zahlung in Höhe von 1.289,00 € nebst Zinsen vollumfänglich stattgegeben; Kosten dem Beklagten auferlegt, Urteil vorläufig vollstreckbar

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei geltend gemachtem Zahlungsanspruch verurteilt das Gericht den Schuldner zur Leistung des geschuldeten Betrags einschließlich etwaiger Zinsen ab dem maßgeblichen Zeitpunkt.

2

Zinsen können vom Gericht in der Entscheidung als bestimmter Prozentsatz über dem jeweiligen Basiszinssatz festgesetzt werden.

3

Die Kosten des Rechtsstreits sind regelmäßig dem unterliegenden Beteiligten aufzuerlegen.

4

Das Gericht kann die Vollstreckbarkeit eines Urteils vorläufig anordnen, um die Durchsetzung des Anspruchs zu ermöglichen.

5

Das Gericht setzt den Streitwert fest, welcher Grundlage für die Gebühren- und Kostenermittlung ist.

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1289,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 26.09.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert wird auf 1289,00 € festgesetzt.