Zahlungsurteil: Beklagter zur Zahlung von 1.289,00 € nebst Zinsen verurteilt
KI-Zusammenfassung
Die Klägerin forderte Zahlung von 1.289,00 €, was das Amtsgericht Witten mit Urteil vom 13.10.2009 vollumfänglich stattgab. Der Beklagte wurde zur Zahlung des Betrags nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.09.2009 verurteilt. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Streitwert wurde auf 1.289,00 € festgesetzt.
Ausgang: Klage auf Zahlung in Höhe von 1.289,00 € nebst Zinsen vollumfänglich stattgegeben; Kosten dem Beklagten auferlegt, Urteil vorläufig vollstreckbar
Abstrakte Rechtssätze
Bei geltend gemachtem Zahlungsanspruch verurteilt das Gericht den Schuldner zur Leistung des geschuldeten Betrags einschließlich etwaiger Zinsen ab dem maßgeblichen Zeitpunkt.
Zinsen können vom Gericht in der Entscheidung als bestimmter Prozentsatz über dem jeweiligen Basiszinssatz festgesetzt werden.
Die Kosten des Rechtsstreits sind regelmäßig dem unterliegenden Beteiligten aufzuerlegen.
Das Gericht kann die Vollstreckbarkeit eines Urteils vorläufig anordnen, um die Durchsetzung des Anspruchs zu ermöglichen.
Das Gericht setzt den Streitwert fest, welcher Grundlage für die Gebühren- und Kostenermittlung ist.
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 1289,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 26.09.2009 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtstreits werden dem Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 1289,00 € festgesetzt.