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Amtsgericht Witten·2 C 693/07·20.08.2007

Zahlungsurteil: Beklagte zur Zahlung von 2.010,38 € nebst Zinsen verurteilt

ZivilrechtSchuldrechtZivilprozessrechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin begehrte Zahlung von 2.010,38 €. Das Gericht verurteilte die Beklagte zur Zahlung des Betrags sowie Zinsen: für 1.965,88 € ab dem 06.04.2007 und für 44,50 € ab dem 22.04.2007 mit 8 % über dem Basiszinssatz. Die Kosten des Rechtsstreits wurden der Beklagten auferlegt; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Entscheidungsgründe sind im vorgelegten Tenor nicht enthalten.

Ausgang: Klage der Klägerin auf Zahlung von 2.010,38 € nebst Zinsen stattgegeben; Kosten der Beklagten auferlegt; Urteil vorläufig vollstreckbar.

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Gericht kann die unterlegene Partei zur Zahlung einer Geldforderung nebst Zinsen verurteilen.

2

Zinsen können für verschiedene Teile einer Forderung ab unterschiedlichen Zeitpunkten gesondert festgesetzt werden.

3

Die Kosten des Rechtsstreits sind grundsätzlich der unterliegenden Partei aufzuerlegen.

4

Ein Urteil kann als vorläufig vollstreckbar erklärt werden.

5

Der Streitwert ist im Urteil anzugeben und bildet die Grundlage für die Kostenfestsetzung und Vollstreckung.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.010,38 € nebst 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz auf 1.965,88 € seit dem 06.04.2007 und auf 44,50 € seit dem 22.04.2007 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert beträgt 2.010,38 €.