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Amtsgericht Soest·12 C 215/19·11.02.2020

Versäumnisurteil: Klage abgewiesen – Kläger trägt Kosten, vorläufig vollstreckbar

VerfahrensrechtZivilprozessrechtKostenrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Nach mündlicher Verhandlung am 12.02.2020 erließ das Amtsgericht Soest (Az. 12 C 215/19) ein Versäumnisurteil. Die Klage des Klägers wurde abgewiesen. Das Gericht verpflichtete den Kläger zur Tragung der Prozesskosten. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ausgang: Klage des Klägers abgewiesen; Kläger trägt die Kosten; Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Gericht kann durch Versäumnisurteil über die Klage entscheiden und diese ganz oder teilweise abweisen.

2

Die unterliegende Partei trägt grundsätzlich die Kosten des Rechtsstreits, sofern das Gericht keine abweichende Kostenverteilung trifft.

3

Ein Urteil kann mit dem Vermerk der vorläufigen Vollstreckbarkeit versehen werden, wodurch Vollstreckungsmaßnahmen trotz anhängiger Rechtsmittel zulässig sind.

Zitiert von (1)

1 neutral

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Rubrum

1

12 C 215/19Verkündet am 12.02.2020Grosser, Justizbeschäftigteals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle
2

Amtsgericht SoestIM NAMEN DES VOLKESVersäumnisurteil

3

hat das Amtsgericht Soestauf die mündliche Verhandlung vom 12.02.2020durch die Richterin am Amtsgericht Ludwigt

4

für Recht erkannt:

5

Die Klage wird abgewiesen.

6

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

7

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.