Versäumnisurteil: Klage abgewiesen – Kläger trägt Kosten, vorläufig vollstreckbar
KI-Zusammenfassung
Nach mündlicher Verhandlung am 12.02.2020 erließ das Amtsgericht Soest (Az. 12 C 215/19) ein Versäumnisurteil. Die Klage des Klägers wurde abgewiesen. Das Gericht verpflichtete den Kläger zur Tragung der Prozesskosten. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ausgang: Klage des Klägers abgewiesen; Kläger trägt die Kosten; Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Abstrakte Rechtssätze
Ein Gericht kann durch Versäumnisurteil über die Klage entscheiden und diese ganz oder teilweise abweisen.
Die unterliegende Partei trägt grundsätzlich die Kosten des Rechtsstreits, sofern das Gericht keine abweichende Kostenverteilung trifft.
Ein Urteil kann mit dem Vermerk der vorläufigen Vollstreckbarkeit versehen werden, wodurch Vollstreckungsmaßnahmen trotz anhängiger Rechtsmittel zulässig sind.
Zitiert von (1)
1 neutral
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Rubrum
| 12 C 215/19 | ![]() | Verkündet am 12.02.2020Grosser, Justizbeschäftigteals Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle | |
Amtsgericht SoestIM NAMEN DES VOLKESVersäumnisurteil
hat das Amtsgericht Soestauf die mündliche Verhandlung vom 12.02.2020durch die Richterin am Amtsgericht Ludwigt
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
