Änderung des Streitwerts im PKH-Beschluss auf 5.075,00 €
KI-Zusammenfassung
Der Beschluss des Amtsgerichts Siegburg wird dahingehend geändert, dass der Streitwert 5.075,00 € beträgt. Es handelt sich um eine Verfahrensentscheidung mit Bezug zur Prozesskostenhilfe (Aktenzeichen 32 F 65/03 PKH). Der Tenor enthält keine weitere Begründung im Auszug. Die Festsetzung des Streitwerts wirkt sich auf Gebühren- und Kostenberechnung aus.
Ausgang: Beschluss geändert: Streitwert wurde auf 5.075,00 € festgesetzt
Abstrakte Rechtssätze
Die Festsetzung des Streitwerts obliegt dem zuständigen Prozessgericht und kann durch Beschluss geändert werden.
Die Höhe des Streitwerts ist für die Berechnung von Gerichtsgebühren und Prozesskosten maßgeblich.
Beschlüsse, die ausschließlich den Streitwert ändern, sind möglich, ohne dass dadurch die materielle Entscheidung über den Rechtsstreit berührt wird.
Entscheidungen im Zusammenhang mit Prozesskostenhilfe können ebenfalls durch Beschluss hinsichtlich des Streitwerts angepasst werden.
Tenor
wird der Beschluss des Amtsgerichts Siegburg vom 22.08.2003 dahin geändert, dass der Streitwert 5.075,00 € beträgt.