Kostenaufhebung und Streitwertfestsetzung im Beschluss des Amtsgerichts Neuss
KI-Zusammenfassung
Der Beschluss des Amtsgerichts Neuss hebt die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs gegeneinander auf. Das Gericht setzt den Streitwert der Klage auf 2.687,21 €, der Widerklage auf 28.600,00 € und den Gesamtstreitwert auf 31.287,21 €. Damit wird die Kostenverteilung und die Grundlage für die Gebührenermittlung festgelegt. Begründende Ausführungen sind im vorliegenden Auszug nicht enthalten.
Ausgang: Beschluss: Kosten gegeneinander aufgehoben und Streitwerte für Klage (2.687,21 €), Widerklage (28.600,00 €) und Gesamt (31.287,21 €) festgesetzt
Abstrakte Rechtssätze
Das Gericht kann die Kosten des Rechtsstreits und eines Vergleichs gegeneinander aufheben, sodass keine Partei Kostenerstattungsansprüche gegenüber der Gegenpartei erwirbt.
Das Gericht hat die Befugnis, für einzelne Anträge (z. B. Klage, Widerklage) gesonderte Streitwerte festzusetzen.
Der Gesamtstreitwert kann durch Addition der für die einzelnen Ansprüche festgesetzten Streitwerte bestimmt werden, soweit die Ansprüche getrennt zu bewerten sind.
Die Festsetzung des Streitwerts dient als Grundlage für die Kosten- und Gebührenberechnung im weiteren Verfahren.
Zitiert von (1)
1 neutral
Tenor
I.
Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgeho-ben.
II.
Der Streitwert für den Rechtsstreit und für den Vergleich wird wie folgt festgesetzt:
Klage: 2.687,21 €
Widerklage: 28.600,00 €
Gesamt: 31.287,21 €
Rubrum
Neuss, 09.04.2010
Amtsgericht
Richter