Themis
Anmelden
Amtsgericht Neuss·75 C 2951/09·08.04.2010

Kostenaufhebung und Streitwertfestsetzung im Beschluss des Amtsgerichts Neuss

VerfahrensrechtKostenrechtZivilprozessrechtSonstig

KI-Zusammenfassung

Der Beschluss des Amtsgerichts Neuss hebt die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs gegeneinander auf. Das Gericht setzt den Streitwert der Klage auf 2.687,21 €, der Widerklage auf 28.600,00 € und den Gesamtstreitwert auf 31.287,21 €. Damit wird die Kostenverteilung und die Grundlage für die Gebührenermittlung festgelegt. Begründende Ausführungen sind im vorliegenden Auszug nicht enthalten.

Ausgang: Beschluss: Kosten gegeneinander aufgehoben und Streitwerte für Klage (2.687,21 €), Widerklage (28.600,00 €) und Gesamt (31.287,21 €) festgesetzt

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Gericht kann die Kosten des Rechtsstreits und eines Vergleichs gegeneinander aufheben, sodass keine Partei Kostenerstattungsansprüche gegenüber der Gegenpartei erwirbt.

2

Das Gericht hat die Befugnis, für einzelne Anträge (z. B. Klage, Widerklage) gesonderte Streitwerte festzusetzen.

3

Der Gesamtstreitwert kann durch Addition der für die einzelnen Ansprüche festgesetzten Streitwerte bestimmt werden, soweit die Ansprüche getrennt zu bewerten sind.

4

Die Festsetzung des Streitwerts dient als Grundlage für die Kosten- und Gebührenberechnung im weiteren Verfahren.

Zitiert von (1)

1 neutral

Tenor

I.

Die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgeho-ben.

II.

Der Streitwert für den Rechtsstreit und für den Vergleich wird wie folgt festgesetzt:

Klage: 2.687,21 €

Widerklage: 28.600,00 €

Gesamt: 31.287,21 €

Rubrum

1

Neuss, 09.04.2010

2

Amtsgericht

3

Richter