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Amtsgericht Neuss·116 XVII R88·30.08.2007

Genehmigung von Anlage und Investition durch den Betreuer (Zuwachssparen, Teilschuldverschreibung)

ZivilrechtBetreuungsrechtVermögensverwaltungStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Der Betreuer beantragte gerichtliche Genehmigung, 48.125,40 € aus einem Zuwachssparguthaben in die Zuwachssparvariante A anzulegen und einmalig 10.000 € vom Girokonto abzuheben, um später in eine Teilschuldverschreibung der Westfälischen Grundbesitz und Finanzverwaltung AG zu investieren. Das Amtsgericht Neuss erteilte die erforderliche vormundschaftsgerichtliche Genehmigung. Die Entscheidung beschränkt sich auf die formelle Ermächtigung der konkret genannten Verfügungen im Rahmen der Vermögenssorge.

Ausgang: Anträge des Betreuers auf Anlage des Sparguthabens und Abhebung/Investition in Teilschuldverschreibung vom Vormundschaftsgericht genehmigt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Für dispositive Maßnahmen über das Vermögen einer betreuten Person kann der Betreuer gerichtliche Genehmigung benötigen; das Gericht erteilt diese, soweit sie dem Wohl der Betroffenen entspricht.

2

Das Betreuungsgericht kann die Anlage von Sparguthaben in eine konkret bezeichnete Sparvariante genehmigen und gleichzeitig die Abhebung von Kontogeldern zur anschließenden Investition erlauben.

3

Gerichtliche Genehmigungen dürfen hinsichtlich Höhe, Kontoangaben und Art der Anlage (z. B. Erwerb bestimmter Schuldverschreibungen) konkret und beschränkt erteilt werden.

4

Bei der Prüfung einer Investitionsgenehmigung hat das Gericht die Angemessenheit des Risikos und die Vereinbarkeit der Anlage mit den Interessen und Vermögensverhältnissen der betreuten Person zu berücksichtigen.

Relevante Normen
§ BGB § 1908 i§ 1810

Tenor

wird  

a) die Anlage eines Betrages in Höhe von 48.125,40 €, der aus dem Zuwachssparen mit der Sparbuchnr. 151887445 resultiert, in Form der Zuwachssparvariante A bei der Sparkasse O auf den Namen der Betroffenen und                                                                                                             

b) die einmalige Abhebung eines Geldbetrages i.H.v. 10.000,00 € von dem Girokonto der Betroffenen mit der Nr. 1111913 und die spätere Anlage in Form einer Teilschuldverschreibung der Hpothekenanleihe 2006/2011 der Westfälischen Grundbesitz und Finanzverwaltung AG in E durch den Betreuer vormundschaftsgerichtlich genehmigt.