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Amtsgericht Minden·25 Ls-901 Js 61/20-136/20·21.12.2021

Berichtigung des Tenors: Ergänzung zur Verurteilung wegen Betrug und Unterschlagung

VerfahrensrechtStrafprozessrechtUrteilsberichtigungSonstig

KI-Zusammenfassung

Das Amtsgericht Minden ergänzte und berichtigt den Tenor des schriftlichen Urteils vom 09.11.2021 wegen offensichtlicher Unrichtigkeit. Die Berichtigung stellt klar, dass der Angeklagte wegen Betruges und veruntreuender Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt wird. Grundlage der Entscheidung ist die Korrektur einer offensichtlich fehlerhaften oder unvollständigen Formulierung im schriftlichen Tenor.

Ausgang: Tenor des schriftlichen Urteils wegen offensichtlicher Unrichtigkeit ergänzt und berichtigt; Verurteilung zu 1 Jahr 6 Monaten Gesamtfreiheitsstrafe festgestellt

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Ergänzung oder Berichtigung des Tenors eines schriftlichen Urteils ist zulässig, wenn eine offensichtliche Unrichtigkeit vorliegt.

2

Die Berichtigung dient dazu, den schriftlichen Tenor mit der tatsächlich verkündeten Entscheidung in Übereinstimmung zu bringen.

3

Eine Tenorberichtigung ist auf die Beseitigung offenkundiger Fehler oder Unvollständigkeiten beschränkt und ersetzt keine inhaltliche Neubewertung der Urteilsgründe.

4

Die Ergänzung kann die Feststellung verurteilter Straftaten und die Angabe der Gesamtfreiheitsstrafe umfassen, soweit sie der verkündeten Entscheidung entspricht.

Tenor

Der Tenor des schriftlichen Urteils vom 09.11.2021 wird wegen offensichtlicher Unrichtigkeit dahingehend ergänzt und berichtigt, dass der Angeklagte wegen Betruges und veruntreuender Unterschlagung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt wird.

Rubrum

1

Minden, 22.12.2021Amtsgericht

2

Dr. I.

3

Richter am Amtsgericht