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Amtsgericht Krefeld·423 K 021/06·21.05.2007

Zuschlag bei Zwangsversteigerung an Meistbietenden über 373.500 EUR

VerfahrensrechtZwangsvollstreckungsrechtZwangsversteigerungStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Das Amtsgericht Krefeld schlug das Versteigerungsobjekt dem Meistbietenden für 373.500,00 EUR zu. Der Zuschlag erfolgte unter Bedingungen: Es sollen keine Rechte im Grundbuch bestehen, der zu zahlende Betrag (abzüglich Sicherheitsleistung von 42.400,00 EUR) wird ab heute mit 4 % verzinst, und die Kosten des Beschlusses trägt der Ersteher. Es gelten darüber hinaus die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.

Ausgang: Zuschlag an den Meistbietenden über 373.500,00 EUR erteilt; Bedingungen zu Grundbuchfreiheit, Verzinsung und Kostenlast dem Ersteher

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Gericht kann im Zuschlagsbeschluss bestimmen, dass das Versteigerungsobjekt dem Meistbietenden für einen bestimmten zu zahlenden Betrag zugeschlagen wird.

2

Im Zuschlagsbeschluss kann angeordnet werden, dass an dem versteigerten Grundstück keine im Grundbuch eingetragenen Rechte bestehen bleiben.

3

Der zu zahlende Kaufpreis kann ab dem Zeitpunkt des Zuschlags bis zur vollständigen Zahlung mit einem festen Zinssatz belastet werden; hiervon kann eine geleistete Sicherheitsleistung ausgenommen werden.

4

Die Kosten des Zuschlagsbeschlusses sind grundsätzlich dem Ersteher aufzuerlegen; ergänzend gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.

Tenor

Das vorbezeichnete Versteigerungsobjekt wird daher dem Meistbietenden für den durch Zahlung zu berichtigenden Betrag von 373.500,00 EUR (i.B.dreihundertdreiundsiebzigtausendfünfhundert Euro) unter folgenden Bedingungen zugeschlagen:

1. Es bleiben keine Rechte im Grundbuch bestehen.

2. Der durch Zahlung zu berichtigende Betrag des Meistgebots mit Ausnahme der unter Verzicht auf die Rücknahme geleisteten Sicherheitsleistung in Höhe von 42.400,00 EUR, ist von heute an mit 4 % zu verzinsen.

3. Die Kosten dieses Beschlusses fallen dem Ersteher zur Last.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen.

Rubrum

1

(Hier Freitext: Tatbestand, Gründe etc.)