Anerkenntnisurteil: Räumung und Zahlung wegen Mietrückständen
KI-Zusammenfassung
Der Kläger begehrte Räumung und Herausgabe einer 43‑qm‑Wohnung sowie Zahlung offener Beträge. Das Amtsgericht Krefeld erließ ein Anerkenntnisurteil, wonach der Beklagte die Wohnung zu räumen und 2.640,00 € nebst gestaffelten Zinsen zu zahlen hat. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ausgang: Klage auf Räumung und Zahlung gegen den Beklagten in vollem Umfang stattgegeben; Urteil vorläufig vollstreckbar
Abstrakte Rechtssätze
Ein Anerkenntnisurteil kann ergehen, wenn der Beklagte die geltend gemachten Ansprüche im Verfahren anerkennt und damit die entsprechenden Verpflichtungen gerichtlich festgestellt werden.
Bei Räumungsklagen kann das Gericht den Beklagten zur vollständigen Räumung und Herausgabe der streitgegenständlichen Wohnung verurteilen.
Geldforderungen können im Urteil konkret in Teilbeträgen ausgewiesen und für unterschiedliche Zeiträume separat mit Zinsen belegt werden.
Die Kosten des Rechtsstreits werden regelmäßig dem unterliegenden Beteiligten auferlegt.
Ein Gericht kann das Urteil ganz oder teilweise vorläufig vollstreckbar erklären, um die Vollstreckung auch vor endgültiger Rechtskraft zu ermöglichen.
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, die Wohnung im Hause S-Weg in 47839 Krefeld, Wohnung Erdgeschoss links, 43 qm Wohnfläche, bestehend aus 2 Zimmern, 1 Küche, 1 Diele, 1 Bad/WC, nebst Kellerraum vollständig zu räumen und an den Kläger herauszugeben.Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.640,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 330,00 € vom 5. Januar 2010 bis zum 5. Dezember 2010, aus 660,00 € vom 6. Dezember 2010 bis zum 5. Januar 2011, aus 990,00 € vom 6. Januar 2011 bis zum 6. Februar 2011, aus 1.320,00 € vom 7. Februar 2011 bis zum 4. April 2011, aus 1.650,00 € vom 5. April 2011 bis zum 4. Mai 2011, aus 1.980,00 € vom 5. Mai 2011 bis zum 5. Juni 2011, aus 2.310,00 € vom 6. Juni 2011 bis zum 5. Juli 2011 und schließlich aus 2.640,00 € seit dem 6. Juli 2011 zu zahlen.Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.Streitwert: 5.684,40 Euro.