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Amtsgericht Krefeld·10 C 457/09·21.04.2010

Zahlungsurteil: Teilgewährung von 7.254,16 € gegen Beklagte, Rest abgewiesen

ZivilrechtSchuldrechtKostenrechtTeilweise stattgegeben

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin begehrt Zahlung; das Amtsgericht verurteilte die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von 7.254,16 € sowie weiterer im Tenor genannter Beträge nebst Zinsen ab den angegebenen Fälligkeiten. Die übrige Klage wurde abgewiesen. Die Kosten werden anteilig zu 1/3 Klägerin und 2/3 Beklagte auferlegt. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Ausgang: Klage teilweise stattgegeben: Zahlung von 7.254,16 € nebst Zinsen zugesprochen, übrige Klage abgewiesen

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Gericht kann einen Teil der geltend gemachten Zahlungsansprüche zusprechen und den übrigen Teil der Klage abweisen.

2

Bei mehreren Anspruchsgegnern kann das Gericht deren gesamtschuldnerische Haftung für eine zugesprochene Geldforderung anordnen.

3

Für zugesprochene Geldforderungen können Verzugszinsen in der im Urteil genannten Höhe und ab den im Urteil angegebenen Fälligkeiten zugesprochen werden.

4

Die Kosten des Rechtsstreits sind zu verteilen; das Gericht kann die Kostentragung anteilig festsetzen und von der vollständigen Verteilung zu Lasten einer Partei abweichen.

5

Ein Urteil kann gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar erklärt werden; die Sicherheitsleistung kann insbesondere durch unbefristete Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts erbracht werden.

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an die Klägerin 7.254,16 € nebst Zinsen iIöhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz von je 340,00 € seit dem 07.07.2007, 07.09.2007, 07.10.2007, 07.11.2007, 07.12.2007, 07.01.2008, 07.02.2008, 07.03.200, 07.04.2008, 07.05.2008, 07.06.2008, 07.08.2008, 07.09.2008, 07.10.2008, 07.11.2008 und 07.12.2008 sowie von 427,53 € seit dem 07.01.2009 und von je 462,21 € seit dem 07.02.2009, 07.03.2009 und 07.04.2009 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 1/3 der Kläger und zu 2/3 den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 9.000,00 € vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann durch unbefristete Bürgschaft eines deutschen Kreditinstituts erbracht werden.