Schluss‑Versäumnisurteil: Räumung und Zahlung wegen Mietrückstand
KI-Zusammenfassung
Die Kläger erwirken ein Schluss‑Versäumnisurteil: Der Beklagte wird zur Räumung der streitigen Wohnung sowie zur Zahlung von 2.409,20 € nebst Verzugszinsen aus konkret bezeichneten Teilbeträgen verurteilt. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ausgang: Klage auf Räumung und Zahlung im Schluss‑Versäumnisurteil vollumfänglich stattgegeben; Kosten den Beklagten auferlegt; Urteil vorläufig vollstreckbar.
Abstrakte Rechtssätze
Ein Schluss‑Versäumnisurteil entscheidet über die Ansprüche, wenn die Partei in der Schlussverhandlung versäumt hat, sich zu verteidigen oder gegen die Entscheidung rechtzeitig vorzugehen.
Das Gericht kann den Beklagten zur Räumung einer Wohnung und zur Zahlung rückständiger Mietforderungen verurteilen, wenn dem Kläger entsprechende Ansprüche zustehen.
Geldforderungen können im Urteil mit konkreten Teilbeträgen und Verzugszinsen ab benannten Fälligkeitsterminen festgesetzt werden.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die unterlegene Partei zu tragen; das Urteil kann die vorläufige Vollstreckbarkeit anordnen.
Tenor
Schluss-Versäumnisurteil
Der Beklagte zu 1) wird verurteilt,
1. die Wohnung O.- Str. 00, 00000 Köln, 4. OG links, bestehend aus einem
Zimmer, Küche, Diele, Bad, Balkon und Keller, Größe ca. 35 qm, zu räumen.
2. an die Kläger 2.409,20 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem
Basiszinssatz aus jeweils 117,10 € seit dem 05.05.07 und 05.06.07 sowie aus
jeweils weiteren 435,00 € seit dem 05.07.07, 04.08.07, 05.09.07, 05.10.07 und
06.11.07 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.