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Amtsgericht Köln·138 C 613/13·22.01.2014

Anerkenntnisurteil: Zahlung von 119,00 EUR nebst Zinsen, vorläufig vollstreckbar

ZivilrechtSchuldrechtZivilprozessrechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Der Kläger erhielt durch ein Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts Köln die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 119,00 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2012. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das Anerkenntnisurteil beruht auf dem Anerkenntnis der Beklagten.

Ausgang: Klage des Klägers auf Zahlung von 119,00 Euro nebst Zinsen seit 06.12.2012 vollumfänglich stattgegeben; Beklagte trägt die Kosten; Urteil vorläufig vollstreckbar.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Anerkenntnisurteil kann einen Zahlungsanspruch in bestimmter Höhe feststellen und Zinsen ab einem konkreten Datum zusprechen.

2

Die Kostenentscheidung des Gerichts folgt regelmäßig dem prozessualen Ausgang, sodass die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, sofern das Gericht nichts Abweichendes anordnet.

3

Ein Urteil kann vom Gericht als vorläufig vollstreckbar erklärt werden, wodurch die vollstreckungsrechtliche Durchsetzung des Anspruchs trotz laufender Rechtsmittel ermöglicht wird.

4

Das Gericht kann Verzugs- oder Nutzungszinsen in Form eines prozentualen Aufschlags über dem Basiszinssatz seit einem bestimmten Zeitpunkt zusprechen.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 119,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von

5 % über den Basiszinssatz seit dem 06.12.2012 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Rubrum

1

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 119,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von

2

5 % über den Basiszinssatz seit dem 06.12.2012 zu zahlen.

3

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

4

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.