Anerkenntnisurteil: Zahlung von 119,00 EUR nebst Zinsen, vorläufig vollstreckbar
KI-Zusammenfassung
Der Kläger erhielt durch ein Anerkenntnisurteil des Amtsgerichts Köln die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 119,00 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 06.12.2012. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das Anerkenntnisurteil beruht auf dem Anerkenntnis der Beklagten.
Ausgang: Klage des Klägers auf Zahlung von 119,00 Euro nebst Zinsen seit 06.12.2012 vollumfänglich stattgegeben; Beklagte trägt die Kosten; Urteil vorläufig vollstreckbar.
Abstrakte Rechtssätze
Ein Anerkenntnisurteil kann einen Zahlungsanspruch in bestimmter Höhe feststellen und Zinsen ab einem konkreten Datum zusprechen.
Die Kostenentscheidung des Gerichts folgt regelmäßig dem prozessualen Ausgang, sodass die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat, sofern das Gericht nichts Abweichendes anordnet.
Ein Urteil kann vom Gericht als vorläufig vollstreckbar erklärt werden, wodurch die vollstreckungsrechtliche Durchsetzung des Anspruchs trotz laufender Rechtsmittel ermöglicht wird.
Das Gericht kann Verzugs- oder Nutzungszinsen in Form eines prozentualen Aufschlags über dem Basiszinssatz seit einem bestimmten Zeitpunkt zusprechen.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 119,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von
5 % über den Basiszinssatz seit dem 06.12.2012 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Rubrum
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 119,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von
5 % über den Basiszinssatz seit dem 06.12.2012 zu zahlen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.