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Amtsgericht Köln·118 C 550/98·17.12.2003

Streitwertfestsetzung für Rechtsstreit und Vergleich (AG Köln)

VerfahrensrechtKostenrechtZivilprozessrechtSonstig

KI-Zusammenfassung

Das Amtsgericht Köln setzte per Beschluss den Streitwert des Rechtsstreits auf EUR 2.904,07 und den Streitwert für den Vergleich auf EUR 4.884,81 fest. Zur Bemessung zog das Gericht das Vorbringen der Parteien beim letzten Termin heran. Die Festsetzung dient der Gebühren- und Kostenberechnung. Es wurden keine materiell-rechtlichen Entscheidungen getroffen.

Ausgang: Beschluss über die Festsetzung des Streitwerts für Rechtsstreit (EUR 2.904,07) und Vergleich (EUR 4.884,81)

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Gericht setzt den Streitwert nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung des Parteivorbringens fest.

2

Die Festsetzung des Streitwerts erfolgt durch Beschluss des zuständigen Gerichts und dient der Bemessung von Gerichts- und Anwaltsgebühren.

3

Für einen Vergleich kann ein vom Streitwert des Rechtsstreits abweichender Streitwert zur Gebührenberechnung festgesetzt werden.

4

Bei der Streitwertfestsetzung sind insbesondere die zuletzt vorgetragenen Umstände der Parteien zu würdigen.

5

Die Höhe des Streitwerts ist maßgeblich für die Berechnung der prozessualen Kosten und Gebühren.

Zitiert von (1)

1 neutral

Tenor

Der Streitwert wird unter Berücksichtigung des Vorbringens der Parteien nach dem letzten Termin wie folgt festgesetzt:

Für den Rechtsstreit: EURO 2904,07;

für den Vergleich:      EURO 4884,81.