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Amtsgericht Köln·118 C 218/05·23.08.2005

Zahlungsurteil: Beklagte zur Zahlung von 59,00 € nebst Zinsen verurteilt

ZivilrechtSchuldrechtZivilprozessrechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin forderte die Zahlung eines Geldbetrags; das Amtsgericht Köln verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 59,00 € nebst Zinsen. Die Zinsen wurden mit 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 08.04.2005 festgesetzt. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ausgang: Der Klage auf Zahlung von 59,00 € nebst Zinsen wurde stattgegeben; die Beklagte trägt die Kosten; Urteil vorläufig vollstreckbar.

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei einer begründeten Geldforderung verurteilt das Zivilgericht die Schuldnerpartei zur Zahlung des geltend gemachten Betrags.

2

Zinsen können vom Gericht in der festgelegten Höhe und ab einem konkret bestimmten Datum zugesprochen werden.

3

Die unterliegende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits, soweit das Gericht nichts Abweichendes anordnet.

4

Ein Urteil kann vom Gericht als vorläufig vollstreckbar erklärt werden, wodurch die Vollstreckung trotz Rechtsmittels ermöglicht wird.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 59,00 € nebst Zinsen

in Höhe von 8%-Punkte über dem Basiszinssatz seit dem 08.04.2005

zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.