Zahlungsurteil: Beklagte zur Zahlung von 59,00 € nebst Zinsen verurteilt
KI-Zusammenfassung
Die Klägerin forderte die Zahlung eines Geldbetrags; das Amtsgericht Köln verurteilte die Beklagte zur Zahlung von 59,00 € nebst Zinsen. Die Zinsen wurden mit 8 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 08.04.2005 festgesetzt. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ausgang: Der Klage auf Zahlung von 59,00 € nebst Zinsen wurde stattgegeben; die Beklagte trägt die Kosten; Urteil vorläufig vollstreckbar.
Abstrakte Rechtssätze
Bei einer begründeten Geldforderung verurteilt das Zivilgericht die Schuldnerpartei zur Zahlung des geltend gemachten Betrags.
Zinsen können vom Gericht in der festgelegten Höhe und ab einem konkret bestimmten Datum zugesprochen werden.
Die unterliegende Partei trägt die Kosten des Rechtsstreits, soweit das Gericht nichts Abweichendes anordnet.
Ein Urteil kann vom Gericht als vorläufig vollstreckbar erklärt werden, wodurch die Vollstreckung trotz Rechtsmittels ermöglicht wird.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 59,00 € nebst Zinsen
in Höhe von 8%-Punkte über dem Basiszinssatz seit dem 08.04.2005
zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.