Sofortige Beschwerde nicht abgeholfen - Vorlage an Landgericht Köln
KI-Zusammenfassung
Die Antragstellerin erhob im einstweiligen Verfügungsverfahren eine sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss des Amtsgerichts Köln. Streitgegenstand war, ob den vorgebrachten Einwänden gegen den angefochtenen Beschluss abzuhelfen ist. Das Gericht stellte fest, die Einwände greifen nicht durch und hat der Beschwerde nicht abgeholfen. Die Sache wird dem Landgericht Köln als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt und auf die Ausführungen der angefochtenen Entscheidung verwiesen.
Ausgang: Sofortige Beschwerde nicht abgeholfen; Sache dem Landgericht Köln als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt
Abstrakte Rechtssätze
Greifen die gegen einen angefochtenen Beschluss vorgebrachten Einwände nicht durch, ist einer sofortigen Beschwerde durch das erstinstanzliche Gericht nicht abzuhelfen.
Hat das erstinstanzliche Gericht keine durchgreifenden Einwendungen festgestellt, kann es die Sache dem zuständigen Beschwerdegericht zur Entscheidung vorlegen.
Die Bezugnahme auf die in der angefochtenen Entscheidung dargelegten Gründe kann ausreichend sein, wenn diese die entscheidungserheblichen Erwägungen vollständig enthalten.
Die Vorlage an das Beschwerdegericht ist anzuberaumen, sobald das erstinstanzliche Gericht eine Abhilfe hinsichtlich der erhobenen Beschwerde nicht gewährt.
Zitiert von (1)
1 neutral
Tenor
In dem einstweiligen Verfügungsverfahren L. gegen U.D. L. e.V. Deutschland
wird der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin vom 14.07.2021 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Köln vom 28.06.2021 nicht abgeholfen.
Die Sache wird dem Landgericht Köln als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.
Gründe
Die Einwände gegen den angefochtenen Beschluss greifen nicht durch, so dass nicht abzuhelfen war, sondern die Sache dem Beschwerdegericht zur Entscheidung vorzulegen ist. Auf die in der angefochtenen Entscheidungen ausgeführten Gründe wird vollumfänglich Bezug genommen.
Köln, 19.07.2021
Amtsgericht
Richter
Beglaubigt
Urkundsbeamter/in der Geschäftsstelle