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Amtsgericht Hamm·17 C 33/16·22.03.2017

Versäumnisurteil: Räumung einer Wohnung und Zahlungsanspruch zugesprochen

ZivilrechtMietrechtRäumungsklageStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin erhielt im Versäumnisurteil die Verurteilung des Beklagten zur Räumung und Herausgabe einer Wohnung sowie die Zahlung von 1.148,32 € zzgl. Zinsen und 413,64 € außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten zzgl. Zinsen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden dem Beklagten auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Entscheidungstext enthält neben dem Tenor keine Gründe.

Ausgang: Klage auf Räumung und Zahlung im Versäumnisurteil vollständig stattgegeben; Kosten dem Beklagten auferlegt; Urteil vorläufig vollstreckbar.

Abstrakte Rechtssätze

1

Gerichte können im Versäumnisurteil den Beklagten zur Räumung und Herausgabe von Wohnraum sowie zur Zahlung konkreter Geldforderungen nebst Zinsen verurteilen.

2

Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten können dem unterliegenden Teil als erstattungsfähige Verfahrenskosten zugesprochen werden.

3

Die Kosten des Rechtsstreits sind regelmäßig dem unterliegenden Teil aufzuerlegen.

4

Ein Urteil kann vorläufig vollstreckbar erklärt werden, um die Durchsetzbarkeit zugesprochener Ansprüche zu sichern.

Tenor

Hinweis: Versäumnisurteil

1.       Der Beklagte wird verurteilt, die Wohnung im Hause S-Straße, I, 3. OG links, Nr. 10, bestehend aus 2 Zimmern, Küche, Diele, 1 Bad mit Toilette, Balkon und Kellerraum zu räumen und an die Klägerin herauszugeben.

2.       Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.148,32 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 1,32 € seit dem 04.09.2015, aus weiteren 220,00 € seit dem 04.10.2015, aus weiteren 220,00 € seit dem 04.11.2015, aus weiteren 353,00 € seit dem 04.12.2015 und aus weiteren 354,00 € seit dem 04.01.2016 zu zahlen.

3.       Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 413,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.01.2016 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: 3.956,32 €

Rubrum

1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.