Themis
Anmelden
Amtsgericht Geldern·4 C 373/00·06.09.2001

Klage abgewiesen; Kostenentscheidung und vorläufige Vollstreckbarkeit mit Sicherheitsleistung

ZivilrechtAllgemeines ZivilrechtZivilprozessrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin erhob Klage; das Amtsgericht Geldern hat die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden der Klägerin auferlegt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H. v. 2.500,00 DM abwenden, die auch durch Bürgschaft einer deutschen Bank/Sparkasse erbracht werden kann. Im vorliegenden Auszug sind keine weiteren Entscheidungsgründe enthalten.

Ausgang: Klage der Klägerin abgewiesen; Kosten der Klägerin auferlegt; Urteil vorläufig vollstreckbar, Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 2.500 DM abwendbar

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei Abweisung der Klage werden die Kosten des Rechtsstreits grundsätzlich der unterliegenden Partei auferlegt.

2

Ein Urteil kann als vorläufig vollstreckbar erklärt werden; die Vollstreckung kann durch Anordnung einer Sicherheitsleistung abgewendet werden.

3

Das Gericht ist befugt, die Höhe der zu leistenden Sicherheit festzusetzen und die Stellung der Sicherheit in zulässigen Formen (u.a. Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse) zu erlauben.

4

Vorläufig vollstreckbare Entscheidungen können so ausgestaltet werden, dass die Vollstreckung nur erfolgt, wenn die Gegenpartei nicht vor der Vollstreckung die vom Gericht festgesetzte Sicherheit leistet.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung i. H. v. 2.500,00 DM abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe leistet. Die Sicherheit darf auch durch die Bürgschaft einer deutschen Bank oder Sparkasse erbracht werden.