Vereinbarung zum Umgang des Vaters mit dem Kind – Termine und Übernachtungen geregelt
KI-Zusammenfassung
Die Eltern legten eine Umgangsvereinbarung vor, die das Amtsgericht Essen vorgespielt und genehmigt hat. Die Vereinbarung regelt konkrete Abhol- und Rückgabezeiten an einzelnen Samstagen, feste Vaterwochenenden mit Übernachtungen und anschließend 14-tägigen Umgang. Weiterhin enthält sie Sonderregelungen für Weihnachten, Begleitung bei öffentlichen Veranstaltungen, schriftliche Absagen und die Nichtnachholung ausgefallener Termine.
Ausgang: Umgangsvereinbarung der Eltern vom Gericht vorgespielt und genehmigt; konkrete Termine, Übernachtungen und Kommunikationsregeln festgelegt
Abstrakte Rechtssätze
Das Familiengericht kann eine von den Eltern getroffene Umgangsvereinbarung übernehmen und durch Beschluss regeln, sofern dem Kindeswohl nicht entgegensteht.
Umgangsregelungen dürfen konkrete Termine, Uhrzeiten und Übernachtungen einschließlich der wiederkehrenden Wochenendregelung festlegen.
Vereinbarungen zwischen den Eltern können verbindliche Regelungen zu Abholung und Rückgabe sowie zur Form der Mitteilungen (z. B. schriftliche Absagen) enthalten.
Elterliche Absprachen können bestimmen, dass ausgefallene Umgangstermine nicht nachgeholt werden, wenn dies von den Beteiligten so vereinbart und gerichtlich genehmigt ist.
Tenor
Vereinbarung:
Der Umgang des Vaters mit dem Kind A, geb. am ***, wird wie folgt geregelt:
Der Vater ist berechtigt und verpflichtet, das Kind an folgenden Tagen samstags um 10.00 Uhr an der Wohnung der Mutter abzuholen und um 18.00 Uhr an der Wohnung der Kindesmutter zurückzugeben:
21.01.2017,
04.02.2017,
18.02.2017,
04.03.2017,
18.03.2017 und
08.04.2017.
Vom 14.04. bis 15.04.2017 findet eine Übernachtung in der Wohnung des Vaters statt. A wird ebenfalls um 10.00 Uhr an der Wohnung der Mutter abgeholt und am 15.04. um 17.00 Uhr dort zurückgegeben, weitere Vaterwochenenden von Samstag, 10.00 Uhr bis Sonntag, 17.00 Uhr sind vom 29. - 30.04.17, 13. - 14.05.17, 24. - 25.06.17 und 08. - 09.07.17.
Die Kindesmutter bietet dem Kindesvater an, Umgang mit A vom 12. - 13.08.17 zu haben, ebenfalls von Samstag, 10.00 Uhr bis Sonntag, 17.00 Uhr.
Das nächste reguläre Vaterwochenende ist von Samstag, den 19.08. bis Sonntag, den 20.08.17.
Anschließend erfolgt der Umgang des Vaters mit A alle 14-Tage jeweils von Samstag, 10.00 Uhr bis Sonntag, 17.00 Uhr.
Weihnachten 2017 hat der Kindesvater am 25. Dezember von 10.00 bis 18.00 Uhr Umgang mit A.
Fällt auf ein Papawochenende eine private gesellschaftliche Verpflichtung von A z. B. ein Kindergeburtstag, eine Kita-Veranstaltung o.ä., so holt der Vater A am Ende dieser Veranstaltung ab, wenn dies am Samstag sein sollte, sollte die Veranstaltung am Sonntag sein, holt er regulär das Kind am Samstag um 10.00 Uhr ab und bringt am Sonntag A zu der Veranstaltung.
Sollte am Sonntagvormittag eine Veranstaltung stattfinden, zu der A eingeladen ist, so wird er daran nicht teilnehmen sondern beim Vater sein.
Sollte in der Zeit, in der nur ein Vatersamstag stattfindet, eine Veranstaltung von A auf den Vatersamstag fallen, so soll möglichst eine Nachholung am Sonntag erfolgen, sofern der Vater dies einrichten kann.
Absagen und Informationen über Verspätungen sollen schriftlich erfolgen.
Sollten in die Zeit des Umgangs Sport- oder sonstige öffentliche Veranstaltungen fallen, werden diese durch den Vater begleitet.
Ausgefallene Termine werden nicht nachgeholt.
Sollte der Kindesvater an seinem Wochenende mit A bei seiner Mutter B-weg in C übernachten wollen, so wird er dies der Kindesmutter mitteilen.
Rubrum
Vorgespielt und genehmigt.