Themis
Anmelden
Amtsgericht Düsseldorf·53 C 9895/01·16.10.2001

Unterlassungsurteil: Verbot der Nutzung als Firmenparkplatz gekennzeichneter Stellplätze

ZivilrechtSachenrechtBesitzschutz/UnterlassungsanspruchStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin verlangte die Unterlassung der Nutzung von Stellplätzen auf dem Außenparkdeck, die durch ihr Firmenemblem als ihre Parkplätze erkennbar sind. Entscheidend war, ob der Beklagte diese gekennzeichneten Plätze ohne Erlaubnis benutzen durfte. Das Amtsgericht verurteilte den Beklagten zur Unterlassung und belegte das Verbot mit Androhung von Ordnungsgeld/Ordnungshaft. Die Kosten trägt der Beklagte; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ausgang: Unterlassungsanspruch der Klägerin gegen Nutzung gekennzeichneter Firmenparkplätze vollumfänglich stattgegeben; Kosten dem Beklagten auferlegt; Urteil vorläufig vollstreckbar.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Unterlassungsanspruch kann bestehen, wenn Parkplätze durch ein Firmenemblem als dem Kläger zugehörig erkennbar sind und ein Dritter diese ohne Einwilligung nutzt.

2

Das Gericht kann einen Unterlassungsanspruch mit der Androhung eines Ordnungsgeldes und ersatzweise Ordnungshaft für den Fall der Zuwiderhandlung bewehren.

3

Die Kosten des Rechtsstreits sind der unterliegenden Partei aufzuerlegen.

4

Ein Urteil kann vorläufig vollstreckbar erklärt werden, um die Durchsetzbarkeit der Unterlassung bis zur Rechtskraft sicherzustellen.

Tenor

hat das Amtsgericht Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 17. Oktober 2001

durch den Richter am Amtsgericht X

für R e c h t erkannt:

Der Beklagte wird verurteilt, es bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 500.000,00 DM, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, Ordnungshaft bis zu 6 Monaten zu unterlassen, solche Parkplätze auf dem Außenparkdeck des Objekts Xstraße 8 in X, die durch ein Firmenemblem der Klägerin, als deren Parkplätze erkennbar sind, zu benutzen, soweit ihm dies nicht von der Klägerin oder der XXX GmbH und/oder Co.KG ausdrücklich gestattet wird.

Rubrum

1

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

2

Das Urteil ist vorläufig vollsteckbar.