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Amtsgericht Düsseldorf·53 C 6463/13·19.06.2013

Anerkenntnisurteil: Zahlung von 400 € nebst Zinsen

ZivilrechtAllgemeines ZivilrechtZahlungsanspruchStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Der Kläger begehrt die Zahlung von 400,00 € nebst Zinsen. Das Amtsgericht Düsseldorf erließ ein Anerkenntnisurteil und verurteilte die Beklagte zur Zahlung nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 31.12.2012. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ausgang: Zahlungsforderung des Klägers in Höhe von 400,00 € nebst Zinsen ab 31.12.2012 vollumfänglich stattgegeben (Anerkenntnisurteil)

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein Anerkenntnisurteil begründet einen vollstreckbaren Titel über die im Urteil festgestellte Zahlungspflicht.

2

Das Gericht kann einer Geldforderung Zinsen zusprechen; der Zinssatz und der Beginn der Verzinsung sind im Urteil anzugeben.

3

Die Kostenentscheidung kann der Schlussentscheidung vorbehalten werden.

4

Ein vom Gericht angeordnetes Anerkenntnisurteil kann als vorläufig vollstreckbar erklärt werden.

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2012 zu zahlen.

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Rubrum

1

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2012 zu zahlen.

2

Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.

3

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.