Anerkenntnisurteil: Zahlung von 400 € nebst Zinsen
KI-Zusammenfassung
Der Kläger begehrt die Zahlung von 400,00 € nebst Zinsen. Das Amtsgericht Düsseldorf erließ ein Anerkenntnisurteil und verurteilte die Beklagte zur Zahlung nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz ab dem 31.12.2012. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ausgang: Zahlungsforderung des Klägers in Höhe von 400,00 € nebst Zinsen ab 31.12.2012 vollumfänglich stattgegeben (Anerkenntnisurteil)
Abstrakte Rechtssätze
Ein Anerkenntnisurteil begründet einen vollstreckbaren Titel über die im Urteil festgestellte Zahlungspflicht.
Das Gericht kann einer Geldforderung Zinsen zusprechen; der Zinssatz und der Beginn der Verzinsung sind im Urteil anzugeben.
Die Kostenentscheidung kann der Schlussentscheidung vorbehalten werden.
Ein vom Gericht angeordnetes Anerkenntnisurteil kann als vorläufig vollstreckbar erklärt werden.
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2012 zu zahlen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Rubrum
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.12.2012 zu zahlen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.