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Amtsgericht Düsseldorf·47 C 12108/12·16.12.2012

Feststellungsurteil: Keine Zahlungsansprüche aus behauptetem Datenbankvertrag; Beklagte trägt Kosten

ZivilrechtSchuldrecht (Vertrag)FeststellungsanspruchStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Die Klägerin beantragte festzustellen, dass der Beklagten keinerlei finanzielle Ansprüche gegen sie zustehen, insbesondere aus einem angeblichen Vertrag über die Aufnahme in eine Online-Datenbank (jährlich 569,06 €, für zwei Jahre 1.138,12 €). Das Gericht gab der Klage statt und stellte das Nichtbestehen der Ansprüche fest. Zudem verurteilte es die Beklagte zur Freistellung von außergerichtlichen Anwaltskosten (130,50 €) und zur Tragung der Prozesskosten; der Streitwert wurde auf 1.138,12 € festgesetzt.

Ausgang: Klage auf negative Feststellung, dass keine Zahlungsansprüche bestehen, vollumfänglich stattgegeben; Beklagte zu Kosten und Freistellung verurteilt.

Abstrakte Rechtssätze

1

Ein negativer Feststellungsanspruch kann dazu dienen, das Nichtbestehen von gegenständlichen Zahlungsansprüchen aus einem behaupteten Vertrag rechtsverbindlich festzustellen.

2

Wer in einem Feststellungsverfahren obsiegt, trifft regelmäßig die Kostenlast des Rechtsstreits; der obsiegenden Partei können die Prozesskosten auferlegt werden.

3

Das Gericht kann die unternehmerische Gegenpartei zur Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten verurteilen, wenn diese Kosten ursächlich im Zusammenhang mit der Durchsetzung des festgestellten Rechtsanspruchs stehen.

4

Der Streitwert für ein Feststellungsurteil kann nach der behaupteten Höhe der streitigen Zahlungspflichten bemessen werden, soweit diese den Gegenstand der Entscheidung bilden.

Tenor

Es wird fest­ge­stellt, dass der Be­klag­ten kei­ner­lei An­sprü­che fi­nan­ziel­ler Art gegen die kla­gen­de Par­tei zu­ste­hen, ins­be­son­de­re nicht aus einem an­geb­lich ab­ge­schlos­se­nen Ver­trag über die Auf­nah­me der kla­gen­den Par­tei in die On­line­daten­bank der Be­klag­ten. Dies gilt ins­be­son­de­re auch für einen an­geb­lich ab­ge­schlos­se­nen Ver­trag mit an­geb­lich jähr­li­chen Zah­lungs­an­sprü­chen der Be­klag­ten über 569,06 €, für zwei Jahre also 1.138,12 €.

Die Be­klag­te wird ver­urteilt, die kla­gen­de Par­tei von den Kos­ten der In­an­spruch­nah­me des Rechts­an­walts K, D frei­zu­stel­len in Höhe von 130,50 € für des­sen au­ßer­ge­richt­li­che Tä­tig­keit im Rah­men der Durch­set­zung des ne­ga­ti­ven Fest­stel­lungs­an­spruchs gegen die Be­klag­te.

Die Kos­ten des Rechts­streits hat die Beklagte zu tra­gen.

Das Ur­teil ist vor­läu­fig voll­streck­bar.

Der Streit­wert wird auf 1.138,12 EUR fest­ge­setzt.

Rubrum

1

Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.