Feststellungsurteil: Keine Zahlungsansprüche aus behauptetem Datenbankvertrag; Beklagte trägt Kosten
KI-Zusammenfassung
Die Klägerin beantragte festzustellen, dass der Beklagten keinerlei finanzielle Ansprüche gegen sie zustehen, insbesondere aus einem angeblichen Vertrag über die Aufnahme in eine Online-Datenbank (jährlich 569,06 €, für zwei Jahre 1.138,12 €). Das Gericht gab der Klage statt und stellte das Nichtbestehen der Ansprüche fest. Zudem verurteilte es die Beklagte zur Freistellung von außergerichtlichen Anwaltskosten (130,50 €) und zur Tragung der Prozesskosten; der Streitwert wurde auf 1.138,12 € festgesetzt.
Ausgang: Klage auf negative Feststellung, dass keine Zahlungsansprüche bestehen, vollumfänglich stattgegeben; Beklagte zu Kosten und Freistellung verurteilt.
Abstrakte Rechtssätze
Ein negativer Feststellungsanspruch kann dazu dienen, das Nichtbestehen von gegenständlichen Zahlungsansprüchen aus einem behaupteten Vertrag rechtsverbindlich festzustellen.
Wer in einem Feststellungsverfahren obsiegt, trifft regelmäßig die Kostenlast des Rechtsstreits; der obsiegenden Partei können die Prozesskosten auferlegt werden.
Das Gericht kann die unternehmerische Gegenpartei zur Freistellung von außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten verurteilen, wenn diese Kosten ursächlich im Zusammenhang mit der Durchsetzung des festgestellten Rechtsanspruchs stehen.
Der Streitwert für ein Feststellungsurteil kann nach der behaupteten Höhe der streitigen Zahlungspflichten bemessen werden, soweit diese den Gegenstand der Entscheidung bilden.
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Beklagten keinerlei Ansprüche finanzieller Art gegen die klagende Partei zustehen, insbesondere nicht aus einem angeblich abgeschlossenen Vertrag über die Aufnahme der klagenden Partei in die Onlinedatenbank der Beklagten. Dies gilt insbesondere auch für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag mit angeblich jährlichen Zahlungsansprüchen der Beklagten über 569,06 €, für zwei Jahre also 1.138,12 €.
Die Beklagte wird verurteilt, die klagende Partei von den Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts K, D freizustellen in Höhe von 130,50 € für dessen außergerichtliche Tätigkeit im Rahmen der Durchsetzung des negativen Feststellungsanspruchs gegen die Beklagte.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 1.138,12 EUR festgesetzt.
Rubrum
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.