Feststellungsurteil: Keine Forderungen aus angeblichem Datenbankvertrag
KI-Zusammenfassung
Die Klägerin begehrte die negative Feststellung, dass die Beklagte ihr gegenüber keine finanziellen Ansprüche aus einem angeblich geschlossenen Vertrag über die Aufnahme in eine Online-Datenbank hat. Das Amtsgericht Düsseldorf gab der Klage statt und stellte das Nichtbestehen der behaupteten Forderungen (insb. 569,06 € p.a., für zwei Jahre 1.138,12 €) fest. Die Beklagte wurde zur Freistellung der Klägerin von außergerichtlichen Anwaltskosten in Höhe von 130,50 € verurteilt; die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ausgang: Klage auf negative Feststellung, dass keine Zahlungsansprüche aus dem angeblichen Datenbankvertrag bestehen, wurde stattgegeben; Beklagte zur Freistellung von außergerichtlichen Anwaltskosten verurteilt
Abstrakte Rechtssätze
Ein Feststellungsanspruch kann darauf gerichtet sein, das Nichtbestehen von Zahlungsansprüchen aus einem behaupteten Vertrag rechtsverbindlich festzustellen.
Das Gericht kann im Urteil auch die Freistellung von außergerichtlichen Anwaltskosten anordnen, soweit diese zur Durchsetzung des Feststellungsanspruchs angefallen sind.
Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen; das Gericht setzt hierzu den Streitwert zur Grundlage der Kostenentscheidung fest.
Das Urteil kann vorläufig vollstreckbar erklärt werden, um die Durchsetzbarkeit der Entscheidung zu sichern.
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Beklagten keinerlei Ansprüche finanzieller Art gegen die klagende Partei zustehen, insbesondere nicht aus einem angeblich abgeschlossenen Vertrag über die Aufnahme der klagenden Partei in die Onlinedatenbank der Beklagten. Dies gilt insbesondere auch für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag mit angeblich jährlichen Zahlungsansprüchen der Beklagten über 569,06 €, für zwei Jahre also 1.138,12 €.
Die Beklagte wird verurteilt, die klagende Partei von den Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts K, D freizustellen in Höhe von 130,50 € für dessen außergerichtliche Tätigkeit im Rahmen der Durchsetzung des negativen Feststellungsanspruchs gegen die Beklagte.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 1.138,12 EUR festgesetzt.
Rubrum
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.