Negatives Feststellungsurteil: Keine Zahlungsverpflichtung aus angeblichem Onlinedatenbankvertrag
KI-Zusammenfassung
Die Klägerin beantragte festzustellen, dass der Beklagten keinerlei finanzielle Ansprüche gegen sie zustehen, insbesondere nicht aus einem behaupteten Vertrag über die Aufnahme in eine Onlinedatenbank (jährlich 569,06 € für zwei Jahre). Das Gericht stellte fest, dass keine solchen Ansprüche bestehen und wies die behaupteten Vertragsforderungen zurück. Die Beklagte wurde zur Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten (130,50 €) und zur Tragung der Prozesskosten verurteilt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; Streitwert 1.138,12 €.
Ausgang: Feststellungsklage der Klägerin, dass der Beklagten keine Zahlungsansprüche aus dem behaupteten Datenbankvertrag zustehen, wurde stattgegeben; Beklagte zur Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten und Tragung der Prozesskosten verurteilt.
Abstrakte Rechtssätze
Ein negativer Feststellungsanspruch ist begründet, wenn nach überprüfbaren Kriterien keine vertraglichen Zahlungsverpflichtungen der beklagten Partei bestehen.
Ein Gericht kann durch Feststellungsurteil die Nichtexistenz spezifischer finanzieller Ansprüche aus einem behaupteten Vertrag verbindlich feststellen.
Die Verurteilung zur Erstattung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten kann erfolgen, wenn diese Kosten durch die berechtigte Durchsetzung des Feststellungsanspruchs veranlasst wurden.
Die Festsetzung des Streitwerts richtet sich nach dem geltend gemachten (abgewehrten) Zahlungsanspruch und beeinflusst die Kostenentscheidung.
Tenor
Es wird festgestellt, dass der Beklagten keinerlei Ansprüche finanzieller Art gegen die klagende Partei zustehen, insbesondere nicht aus einem angeblich abgeschlossenen Vertrag über die Aufnahme der klagenden Partei in die Onlinedatenbank der Beklagten. Dies gilt insbesondere auch für einen angeblich abgeschlossenen Vertrag mit angeblich jährlichen Zahlungsansprüchen der Beklagten über 569,06 €, für zwei Jahre also 1.138,12 €.
Die Beklagte wird verurteilt, die klagende Partei von den Kosten der Inanspruchnahme des Rechtsanwalts X, D freizustellen in Höhe von 130,50 € für dessen außergerichtliche Tätigkeit im Rahmen der Durchsetzung des negativen Feststellungsanspruchs gegen die Beklagte.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 1.138,12 € festgesetzt.
Rubrum
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext.