Zahlungsklage gegen Übertragung einer Inhaber-Teilschuldverschreibung; Annahmeverzug festgestellt
KI-Zusammenfassung
Der Kläger verlangte 5.000 EUR Zug um Zug gegen Übertragung einer Inhaber-Teilschuldverschreibung aus dem Insolvenzverfahren der DM Beteiligungen AG. Das Amtsgericht verurteilte den Beklagten zur Zahlung nebst 5% Zinsen seit 31.05.2005 und stellte dessen Annahmeverzug fest. Die Kosten trägt der Beklagte; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ausgang: Zahlungsklage des Klägers über 5.000 EUR Zug um Zug gegen Übertragung der Teilschuldverschreibung vollständig stattgegeben; Annahmeverzug des Beklagten festgestellt.
Abstrakte Rechtssätze
Eine Zahlung Zug um Zug gegen Übertragung eines Wertpapiers kann gerichtlich durchgesetzt werden, wenn Anspruch und Gegenleistung hinreichend bestimmt sind.
Kommt derjenige, dem die Gegenleistung zu leisten ist, seiner Annahmeverpflichtung nicht nach, befindet er sich im Annahmeverzug, was gerichtlich festgestellt werden kann.
Verzugszinsen können ab dem konkreten Fälligkeitszeitpunkt geltend gemacht werden, sofern dieser bestimmbar ist oder vereinbart wurde.
Die unterliegende Partei trägt regelmäßig die Kosten des Rechtsstreits; das Gericht entscheidet insoweit zu Lasten des Beklagten.
Tenor
hat das Amtsgericht Düsseldorf
auf die mündliche Verhandlung vom 1. März 2007
durch den Richter am Amtsgericht X
für R e c h t erkannt:
1.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5000,00 Euro nebst Zinsen in
Höhe von 5 % seit dem 31.05.2005 Zug um Zug gegen Übertagung der
Rechte des Klägers im Insolvenzverfahren über das Vermögen der DM
Beteiligungen AG (Amtsgericht X, Geschäfts-Nr. XXX)
aus der von ihm erworbenen Inhaber-Teilschuldverschreibung der DM
Beteiligungen AG, ISIN: XXX, 1 Stück, Nennbetrag 5000,00
Euro, Nr. XXX zu zahlen.
2.
Es wird festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Annahme der Gegen-
leistung gemäß Ziffer 1 im Annahmeverzug befindet.
3.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
4.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.