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Amtsgericht Dortmund·125 C 267/87·06.07.1987

Klageabweisung — Kläger trägt Kosten; Urteil vorläufig vollstreckbar

VerfahrensrechtZivilprozessrechtKostenrechtAbgewiesen

KI-Zusammenfassung

Der Kläger erhob eine Klage, die das Amtsgericht Dortmund (Az. 125 C 267/87) durch Urteil vom 7.7.1987 abgewiesen hat. Das Gericht hat dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits auferlegt und das Urteil vorläufig vollstreckbar erklärt. Aus dem Tenor sind keine Entscheidungsgründe oder Feststellungen zum Streitstoff ersichtlich.

Ausgang: Klage des Klägers als unbegründet abgewiesen; Kosten dem Kläger auferlegt; Urteil vorläufig vollstreckbar

Abstrakte Rechtssätze

1

Bei Abweisung der Klage trifft regelmäßig der unterliegende Kläger die Kosten des Rechtsstreits, sofern das Gericht nicht ausnahmsweise etwas anderes anordnet.

2

Das Gericht kann das Urteil ganz oder teilweise vorläufig vollstreckbar erklären; eine solche Anordnung ist Bestandteil des Tenors und ermöglicht die Zwangsvollstreckung trotz eingelegter Rechtsmittel.

3

Der Tenor eines Urteils dokumentiert den Prozessausgang; ohne beigefügten Entscheidungs- oder Urteilstext lassen sich aus dem Tenor allein keine inhaltlichen Feststellungen zur Begründetheit des Anspruchs entnehmen.

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.