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Amtsgericht Dortmund·125 C 10656/03·04.12.2003

Beschluss: Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits

VerfahrensrechtZivilprozessrechtKostenrechtSonstig

KI-Zusammenfassung

Das Amtsgericht Dortmund hat durch Beschluss die Klägerin zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt. Der Tenor enthält ausschließlich die Kostenentscheidung; nähere Sach- oder Entscheidungsgründe sind im vorliegenden Text nicht wiedergegeben. Es handelt sich um eine prozessuale Kostenzuweisung im zivilgerichtlichen Verfahren.

Ausgang: Klägerin wurde zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits verurteilt (Kostenentscheidung).

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Gericht kann im Tenor anordnen, welche Partei die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hat (Kostenentscheidung).

2

Eine Kostentragungsentscheidung kann als selbständiger Beschluss oder als alleiniger Tenor ergehen, ohne dass im Tenor weitere Sachentscheidungen enthalten sein müssen.

3

Die Zuweisung der Kosten an eine Partei begründet die Verpflichtung dieser Partei zur Tragung der Verfahrenskosten, soweit das Gericht nichts Abweichendes bestimmt.

Tenor

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.