Beschlagnahme und Einziehung einer PC-Spiel-DVD wegen Gewaltdarstellungen und NS-Symbolik
KI-Zusammenfassung
Das Amtsgericht Detmold ordnet die Beschlagnahme und Einziehung einer PC-Spiel-DVD an. Die DVD enthält nach Feststellungen sowohl strafbare Gewaltdarstellungen (§131 StGB) als auch Darstellungen nationalsozialistischer Symbole. Wegen der Verbreitungsgefahr werden die Maßnahmen nach §§74, 74d StGB sowie §§111b, 111m, 111n StPO angeordnet und auf Exemplare und Herstellungs‑vorrichtungen erstreckt.
Ausgang: Beschlagnahme und Einziehung der PC-Spiel-DVD wegen Gewaltdarstellungen und NS-Symbolik angeordnet
Abstrakte Rechtssätze
Gegenstände, die zur Begehung strafbarer Handlungen dienen oder rechtswidrige Inhalte verbreiten, können nach §§74, 74d StGB beschlagnahmt und eingezogen werden.
Trägermedien mit strafbaren Gewaltdarstellungen (§131 StGB) oder mit verbotenen nationalsozialistischen Kennzeichen können Gegenstand von Sicherstellungs- und Einziehungsmaßnahmen sein, wenn sie geeignet sind, strafbare Inhalte zu verbreiten.
Eine Anordnung der Beschlagnahme kann sich auf alle Exemplare erstrecken, die sich im Besitz der an der Verbreitung oder deren Vorbereitung mitwirkenden Personen befinden.
Prozessuale Durchsetzungsinstrumente der StPO (insb. §§111b, 111m, 111n StPO) können herangezogen werden, um die Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern und zur Herstellung bestimmten Vorrichtungen zu ermöglichen.
Tenor
wird gemäß ߠ §§ 74, 74 d StGB, 111 b Abs. 1, 111 m, 111 n StPO die
B e s c h l a g na h m e und E i n z i e h u n g
der nachfolgend näher beschriebenen PC-Spiel.DVD angeordnet. Darüber hinaus wird angeordnet, dass sich die Beschlagnahme auf alle Exemplare erstreckt, die sich im Besitz der bei der Verbreitung oder deren Vorbereitung mitwirkenden Personen befinden sowie auf öffentlich ausgelegte und beim Verbreiten durch Übersendung noch nicht dem Empfänger ausgehändigten Exemplare. Die Anordnung erstreckt sich weiter auch auf die zur Herstellung der DVD gebrauchten oder bestimmten Vorrichtungen.
Rubrum
Die PC-Spiel-DVD „W“ enthält sowohl Gewaltdarstellungen nach § 131 StGB, als auch die Darstellung nationalsozialistischer Symbole.
Schon auf dem Cover des Spiels finden sich der Totenkopf als Zeichen der SS-Totenkopfverbände und als Kragenspiegel getragene SS-Runen. In den Spielabschnitten befinden sich zahlreiche Abbildungen von Hakenkreuzen und SS-Runen, etwa auf Fahnen, Propagandaplakaten und Uniformen, sowie Hitler-Bilder.
Unter anderem werden folgende Gewalttätigkeiten gezeigt:
- Zwei Krankenschwestern werden von unsichtbaren Kämpfern der Nazis getötet.
- Ein Mann wird durch einen Kopfschuss eliminiert.
- Der Spieler bekämpft zahlreiche Gegner, die er mit der Axt tötet und verstümmelt,
mittels Kopfschuss tötet oder mit einem Flammenwerfer in Brand setzt, worauf das
in den Flammen stehende Opfer schreiend umherläuft und dann tot zusammen-
bricht.
- Anderen Gegnern wird mit einem Bajonett die Kehle durchtrennt, das Opfer greift
sich röchelnd an den Hals, aus dem Blut sprudelt, und fällt nach einigen Sekunden
tot um.
- Gezielte Schüsse und Explosionen lassen die Köpfe der Gegner explodieren oder
reißen ihm Gliedmaßen ab.
- Der Spieler tötet unbewaffnete Wissenschaftler, von denen eine Gefahr nicht aus-
geht und die zudem um Gnade betteln und sich auf den Boden kauern.