AG Brühl: Klage abgewiesen – Kläger trägt Kosten
KI-Zusammenfassung
Das Amtsgericht Brühl hat die Klage des Klägers mit Urteil vom 18.04.2011 abgewiesen. Der Kläger wurde zur Tragung der Verfahrenskosten verurteilt. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrags abgewendet werden oder die Beklagten können vor Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten. Aus dem Tenor gehen keine weiteren inhaltlichen Feststellungen hervor.
Ausgang: Klage des Klägers abgewiesen; Kläger trägt die Kosten; Urteil vorläufig vollstreckbar mit 110%‑Sicherheitsleistungsregelung
Abstrakte Rechtssätze
Wird die Klage abgewiesen, trägt grundsätzlich der Kläger die Kosten des Rechtsstreits.
Ein Zivilurteil kann vorläufig vollstreckbar erklärt werden; die Vollstreckung kann durch Leistung einer vom Tenor bestimmten Sicherheit abgewendet werden.
Die Anordnung einer prozentualen Sicherheitsleistung im Tenor dient der Absicherung der Vollstreckung und ist Teil der Kosten- und Vollstreckungsregelung des Urteils.
Wenn aus dem veröffentlichten Tenor keine weiteren inhaltlichen Feststellungen ersichtlich sind, lassen sich materielle Rechtsfragen aus dem Urteilstext nicht ohne Weiteres ableiten.
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Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.