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Amtsgericht Bonn·701 Ds -105/22·04.01.2023

Beschluss: Zahlung von anteiligem Schmerzensgeld in Raten (Diebstahl)

StrafrechtAllgemeines StrafrechtAdhäsionsverfahrenStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Im Strafverfahren wegen Diebstahls ordnet das Amtsgericht Bonn an, dass der Angeklagte ein anteiliges Schmerzensgeld in Höhe von 250,00 € in monatlichen Raten zu je 50,00 € an den geschädigten Zeugen H zu leisten hat. Die Zahlung soll über das Kanzleikonto der Rechtsanwälte X erfolgen. Der Beschluss stellt eine zivilrechtliche Nebenfolge (Adhäsionsbegehren) des Strafverfahrens dar.

Ausgang: Angeklagter zur Zahlung von anteiligem Schmerzensgeld in Höhe von 250 € in monatlichen Raten verurteilt

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Strafgericht kann im Adhäsionsverfahren zivilrechtliche Ansprüche aus der Straftat, insbesondere Schmerzensgeld, dem Beschuldigten/Angeklagten auferlegen.

2

Zur Durchsetzung zivilrechtlicher Nebenfolgen kann das Gericht die Zahlung in Raten anordnen und die Höhe sowie Fälligkeit der Raten festsetzen.

3

Die Anordnung der Zahlung kann vorsorgen, dass die Überweisung an das Kanzleikonto des Vertreters des Berechtigten zu erfolgen hat.

4

Schmerzensgeld kann anteilig zugesprochen werden; die Höhe bemisst sich nach den im Verfahren festgestellten Umständen und dem Maß der erlittenen Beeinträchtigung.

Tenor

In der Strafsache

pp

wegen Diebstahls

Dem Angeklagten wird aufgegeben, ein anteiliges Schmerzensgeld von 250,00 € in monatlichen Raten zu je 50,00 Euro an den geschädigten Zeugen H zu leisten.

Rubrum

1

Die Zahlung hat über das Kanzleikonto des Vertreters des Adhäsionsklägers:

2

Rechtsanwälte X u.a., Bankverbindung: Postbank Köln, ################# zu erfolgen.

3

Bonn, 05.01.2023