Themis
Anmelden
Amtsgericht Bonn·11 C 399/02·22.10.2002

Anerkenntnisurteil: Zahlung von 1.978,66 EUR nebst Zinsen und Kosten

ZivilrechtSchuldrechtZivilprozessrechtStattgegeben

KI-Zusammenfassung

Das Amtsgericht Bonn erließ ein Anerkenntnisurteil, mit dem der Beklagte zur Zahlung von insgesamt 1.978,66 EUR nebst Zinsen aus verschiedenen Fälligkeitsteilen verurteilt wurde. Ferner trägt der Beklagte die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Zinsbeginn und Zinssatz sind im Tenor jeweils konkret ausgewiesen.

Ausgang: Klage der Klägerin auf Zahlung von 1.978,66 EUR nebst Zinsen und Kosten vollumfänglich stattgegeben; Urteil vorläufig vollstreckbar

Abstrakte Rechtssätze

1

Das Gericht kann den Beklagten zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags sowie zur Zahlung von Zinsen aus unterschiedlichen Fälligkeitsteilen verurteilen, wobei für jeden Teil ein gesonderter Zinsbeginn angegeben werden kann.

2

Verzugszinsen können in absoluten Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz festgesetzt werden.

3

Die Kosten des Rechtsstreits werden grundsätzlich der unterliegenden Partei auferlegt.

4

Ein Anerkenntnisurteil begründet einen vollstreckbaren Titel und kann vom Gericht als vorläufig vollstreckbar erklärt werden.

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1978,66 EUR nebst 5% Zinsen

über den Basiszinssatz aus 1553,07 EUR seit dem 16.09.2001sowie aus 405,59 EUR seit dem 7.11.2001 und weitere 24,16 EUR zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.