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Amtsgericht Bochum·48 b L 013/16·01.01.2017

Aufhebung der Zwangsverwaltung nach Zurücknahme des Antrags; Abschlussermächtigung für Zwangsverwalterin

VerfahrensrechtZwangsvollstreckungsrechtZwangsverwaltungEingestellt

KI-Zusammenfassung

Das Amtsgericht Bochum hebt das Verfahren zur Zwangsverwaltung eines Grundstücks in C auf, weil die allein betreibende Gläubigerin ihren Antrag vom 07.03.2016 zurückgenommen hat (§§ 161, 29 ZVG). Zugleich ermächtigt das Gericht die Zwangsverwalterin gemäß § 12 Abs. 2 ZwVwV, bestimmte Abschlussmaßnahmen fortzuführen. Dies umfasst die Bildung einer Rücklage in Höhe von 20.995,90 € für die Brandmeldeanlage sowie die Abgabe der abschließenden Umsatzsteuererklärungen einschließlich Entgegennahme von Steuererstattungen bzw. Leistung von Nachzahlungen.

Ausgang: Verfahren zur Zwangsverwaltung aufgehoben nach Zurücknahme des Antrags; Zwangsverwalterin zur Abschlussabwicklung in Teilbereichen ermächtigt

Abstrakte Rechtssätze

1

Die Zwangsverwaltung ist aufzuheben, wenn die allein betreibende Gläubigerin ihren Antrag auf Zwangsverwaltung zurücknimmt (§§ 161, 29 ZVG).

2

Das Gericht kann die Zwangsverwalterin nach § 12 Abs. 2 ZwVwV ermächtigen, Abschlussmaßnahmen der Zwangsverwaltung auch nach Aufhebung des Verfahrens fortzuführen.

3

Bei Beendigung oder Aufhebung der Zwangsverwaltung kann das Gericht die Bildung von Rücklagen für noch zu erfüllende Kosten anordnen bzw. gestatten.

4

Das Gericht kann der Zwangsverwalterin die Abgabe abschließender steuerlicher Erklärungen sowie die Entgegennahme von Steuererstattungen und die Leistung etwaiger Nachzahlungen erlauben.

Relevante Normen
§ 161, 29 ZVG§ 12 Abs. 2 ZwVwV

Tenor

Das Verfahren zur Zwangsverwaltung von Grundstücken in C

Grundbuchbezeichnung:

Grundbuch von C Blatt ####

lfd. Nr.1 des Bestandsverzeichnisses, Gemarkung C, Flur ##, Flurstück ###, Parkplatz, X Straße, groß 10 a 50 qm

lfd. Nr.2 des Bestandsverzeichnisses, Gemarkung C, Flur ##, Flurstück ###, Gebäude- und Freifläche, X Straße 45, groß 1 ha 06 a 07 qm

lfd. Nr.3 des Bestandsverzeichnisses, Gemarkung C, Flur ##, Flurstück ###, Verkehrsfläche, X Straße, groß 15 a 08 qm

lfd. Nr.4 des Bestandsverzeichnisses, Gemarkung C, Flur ##, Flurstück ###, Gebäude- und Freifläche, Bstraße, groß 9 a 87 qm

Eigentümerin:

U C Limited & Co.KG, C1

Beteiligte Schuldner und Beschlagnahmegläubiger:

1.) U C Limited & Co.KG, C1     Zustellungsbevollmächtigter:

     Rechtsanwalt T, Fstraße 1      ##### L

                                                                                                                 -Schuldner-

2.) Landesbank I Girozentrale, O Straße ##,      ##### G      Zeichen: ###– Herr N -

                                                                                                              -Gläubigerin-

wird aufgehoben, da die allein betreibende Gläubigerin zu 2.), die Landesbank I Girozentrale, den Antrag auf Zwangsverwaltung vom 07.03.2016 zurückgenommen hat, §§ 161, 29 ZVG.

Gleichzeitig wird die Zwangsverwalterin

Rechtsanwältin X,

H Str. ##, ##### C

zum ordnungsgemäßen Abschluss der Zwangsverwaltung gemäß § 12 Abs.2 ZwVwV ermächtigt, in folgenden Teilbereichen ihre Tätigkeit fortzusetzen:

Bildung einer Rücklage i.H.v. 20.995,90 € zur Zahlung der anteiligen Kosten der Brandmeldeanlage und deren Einbau

Abgabe der abschließenden Umsatzsteuererklärung(en) für den Zeitraum der Zwangsverwaltung incl. Entgegennahme von Steuererstattungen bzw. Leistung etwaiger Nachzahlungen.

Rubrum

1

Das Verfahren zur Zwangsverwaltung von Grundstücken in C

2

Grundbuchbezeichnung:

3

Grundbuch von C Blatt ####

4

lfd. Nr.1 des Bestandsverzeichnisses, Gemarkung C, Flur ##, Flurstück ###, Parkplatz, X Straße, groß 10 a 50 qm

5

lfd. Nr.2 des Bestandsverzeichnisses, Gemarkung C, Flur ##, Flurstück ###, Gebäude- und Freifläche, X Straße 45, groß 1 ha 06 a 07 qm

6

lfd. Nr.3 des Bestandsverzeichnisses, Gemarkung C, Flur ##, Flurstück ###, Verkehrsfläche, X Straße, groß 15 a 08 qm

7

lfd. Nr.4 des Bestandsverzeichnisses, Gemarkung C, Flur ##, Flurstück ###, Gebäude- und Freifläche, Bstraße, groß 9 a 87 qm

8

Eigentümerin:

9

U C Limited & Co.KG, C1

10

Beteiligte Schuldner und Beschlagnahmegläubiger:

11

1.) U C Limited & Co.KG, C1     Zustellungsbevollmächtigter:

12

     Rechtsanwalt T, Fstraße 1     ##### L

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                                                                                                                 -Schuldner-

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2.) Landesbank I Girozentrale, O Straße ##,     ##### G     Zeichen: ###– Herr N -

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                                                                                                              -Gläubigerin-

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wird aufgehoben, da die allein betreibende Gläubigerin zu 2.), die Landesbank I Girozentrale, den Antrag auf Zwangsverwaltung vom 07.03.2016 zurückgenommen hat, §§ 161, 29 ZVG.

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Gleichzeitig wird die Zwangsverwalterin

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Rechtsanwältin X,

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H Str. ##, ##### C

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zum ordnungsgemäßen Abschluss der Zwangsverwaltung gemäß § 12 Abs.2 ZwVwV ermächtigt, in folgenden Teilbereichen ihre Tätigkeit fortzusetzen:

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Bildung einer Rücklage i.H.v. 20.995,90 € zur Zahlung der anteiligen Kosten der Brandmeldeanlage und deren Einbau

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Abgabe der abschließenden Umsatzsteuererklärung(en) für den Zeitraum der Zwangsverwaltung incl. Entgegennahme von Steuererstattungen bzw. Leistung etwaiger Nachzahlungen.