Berichtigungsbeschluss
KI-Zusammenfassung
Das Amtsgericht berichtigt von Amts wegen den Beschluss vom 11.12.2023 aufgrund eines offensichtlichen Diktat- oder Schreibversehens. Es wird der vorletzte Satz des vorletzten Absatzes der Gründe durch die korrekte Formulierung ersetzt. Die Korrektur lautet: „Um die Rechte der Gläubiger zu wahren muss jedoch mindestens das Ende der Anmeldefrist abgewartet werden.“ Als Begründung führt das Gericht das festgestellte Schreibversehen an.
Ausgang: Beschluss vom 11.12.2023 wegen offensichtlichen Schreibfehlers berichtigt; korrekte Formulierung in den Gründen eingefügt
Abstrakte Rechtssätze
Ein Berichtigungsbeschluss ist zulässig, wenn in den Entscheidungsgründen ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vorliegt.
Das Gericht kann von Amts wegen die fehlerhafte Wortfolge in den Gründen durch die richtige Textfassung ersetzen.
Eine berichtigte Formulierung, die den Schutz der Gläubiger betrifft, kann ausdrücklich das Abwarten des Endes der Anmeldefrist verlangen.
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Aschaffenburg vom 11.12.2023 wird von Amts wegen in den Gründen wie folgt berichtigt:
Der vorletzte Satz des vorletzten Absatzes lautet richtig: „Um die Rechte der Gläubiger zu wahren muss jedoch mindestens das Ende der Anmeldefrist abgewartet werden.“
Gründe
Es liegt ein offensichtliches Diktat- oder Schreibversehen vor.